In dieser Hilfestellung werden die verschiedenen Personengruppen mit einer Beschreibung aufgeführt und nachfolgend kurz erläutert, wie Sie diese in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegen.
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich. Folgendes kann mit dem Personengruppenschlüssel dokumentiert werden:
Personengruppe | Beschreibung | Erfassung der Beschäftigung in LobuOnline |
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101 | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale | Hilfe vorhanden |
102 | Auszubildende ohne besondere Merkmale | Hilfe vorhanden |
103 | Beschäftigte in Altersteilzeit Mit dem Personengruppenschlüssel 103 sind Beschäftigte in Altersteilzeit zu melden. Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. | |
104 | Hausgewerbetreibende Nach § 12 Absatz 1 SGB IV sind Hausgewerbetreibende selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind. | |
105 | Praktikanten Hier sind nur Personen zu melden, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten. Praktikanten, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden. Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden. | Hilfe vorhanden |
106 | Werkstudenten | Hilfe vorhanden |
107 | Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen Der Personengruppenschlüssel 107 ist auch bei Meldungen für behinderte Menschen zu verwenden, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich tätig sind. | |
108 | Bezieher von Vorruhestandsgeld | |
109 | Geringfügige Beschäftigung (Minijob) | Hilfe vorhanden |
110 | Kurzfristige Beschäftigung Eine zeitlich geringfügige Beschäftigung (kurzfristige Beschäftigung) liegt nach § 8 Abs.1 Nr.2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. | Hilfe vorhanden |
111 | Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen | |
112 | Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft | |
113 | Nebenerwerbslandwirte | |
114 | Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt | |
116 | Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit) | |
117 | Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung nicht berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist. | |
118 | Berufsmäßig unständig Beschäftigte Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist. | |
119 | Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters | Hilfe vorhanden |
120 | Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters | Hilfe vorhanden |
121 | Auszubildende deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt. Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sind mit dem Personengruppenschlüssel 102 zu melden. | Hilfe vorhanden |
122 | Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung. Eine außerbetriebliche Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. | |
123 | Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten (BFD) | |
124 | Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | |
190 | sozialversicherungsfrei und unfallversicherungspflichtige Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden. | Hilfe vorhanden |
999 | sozialversicherungsfreie Gesellschafter Geschäftsführer | Hilfe vorhanden |
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Markieren Sie den Mitarbeiter und wählen unter "Stammdaten" das Register "SV".
3. Wählen Sie die für das Beschäftigungsverhältnis zutreffende Personengruppe aus dem Auswahlfeld aus.
4. Klicken Sie (nach Erfassung bzw. Prüfung aller weiterer relevanten Daten in dieser Registerkarte) abschließend auf "Schließen".