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Auszubildende


Einleitung

In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Auszubildende für die Lohnabrechnung in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegt werden.


Bedingungen

Auszubildende sind Arbeitnehmer im steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Sinn. Eine Besonderheit besteht bei einem Verdienst von maximal 325,00 € Ausbildungsvergütung; hier trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein.


Vorgehensweise


Register Steuer


1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





2. Wählen Sie beim betroffenen Mitarbeiter die "Stammdaten"aus.

3. Klicken Sie auf das Unterregister "Steuer".

4. Geben Sie hier die Identifikationsnummer ein und wählen bei ELSTAM verwenden "2 ja" aus.

5. Hinterlegen Sie im Feld Steuerklasse "die entsprechende Steuerklasse" und ggf. weitere Steuermerkmale, wenn vorhanden (Kinderfreibetrag, Konfession, Steuerfreibetrag). In unserem Beispiel hat der Azubi die Steuerklasse 1.





Register SV


1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





2. Wählen Sie beim betroffenen Mitarbeiter die "Stammdaten"aus.

3. Klicken Sie auf das Unterregister "Sozialversicherung".

4. Erfassen Sie  -neben den obligatorischen Daten wie einer gesetzlichen Krankenkasse für die RV-Beiträge, SV-Nummer, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Tätigkeitsschlüssel-  die folgende Verschlüsselung (Personengruppe und Beitragsgruppe):



Feld

Eintrag   

Personengruppe

102

Krankenversicherung

1 voller Beitrag

Rentenversicherung

1 voller Beitrag

Arbeitslosenversicherung

1 voller Beitrag

Pflegeversicherung

1 voller Beitrag





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.


Achtung: Bitte beachten Sie bei Auszubildenden die sogenannte Geringverdiener-Grenze. Liegt die Auszubildendenvergütung unter 325,00 € pro Monat, trägt der Arbeitgeber alle Sozialversicherungsbeiträge. Der Auszubildende hat dann keine Sozialversicherungsabzüge. Hinterlegen Sie in diesem Fall anstatt der Personengruppe "102 Auszubildende" die Personengruppe "121 Auszubildende unter Geringverdienergrenze". Der Beitragsgruppenschlüssel bleibt bei 1 1 1 1.



Vereinfachungsregel


Beenden Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis untermonatig z.B. zum 20. und wechseln in ein Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber, kann als Ende der Berufsausbildung der letzte Tag des Monats gemeldet werden, in dem die Ausbildung endet. Dadurch kann die Umschlüsselung von Azubi zu sv-pflichtiger Beschäftigung erst im Folgemonat und mit der selben Personalnummer erfolgen.


Werden Auszubildende nach der Ausbildung zum Ende des Monats übernommen, ist i.d.R. die Personengruppe von "102 Auszubildender" auf "101 svpfl. Beschäftigter ohne besondere Merkmale" zu ändern und ggf. die Bezüge anzupassen. Weitere Anpassungen können sich noch ggf. aus den Regelungen im Arbeitsvertrag ergeben (z.B. Einstellung des Übergangsbereichs, Änderung des Urlaubsanspruchs, etc.).



Gleichstellung


Studenten in einem dualen Studium, bei denen sich Studienphasen mit Praxisphasen abwechseln, werden grundsätzlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt.




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