icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline München

089 / 22 33 22

icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline Berlin

030 / 6900 400 0

Kurzfristige Beschäftigung


Einleitung

In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Arbeitnehmer mit einer kurzfristigen Beschäftigung korrekt für die Lohnabrechnung in "LobuOnline" hinterlegt werden.


Bedingungen

Um eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei abrechnen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:


1. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im aktuellen Jahr beschäftigt wird.


2. Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Berufsmäßigkeit wird unterstellt, wenn die Beschäftigung von untergeordneter Bedeutung ist. Detaillierte Informationen zur Berufsmäßigkeit finden Sie bei der Minijobzentrale.


3. Kurzfristige Beschäftigungen sind lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder unter bestimmten Voraussetzungen mit 25% pauschaliert abgeführt werden, wenn deren Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt erforderlich ist und:


  • die Beschäftigung nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage andauert,
  • der Arbeitslohn während der kompletten Dauer durchschnittlich je Arbeitstag 150,00 € (bis 2022: 120,00 €) nicht übersteigt,
  • der Stundenlohn durchschnittlich 19,00 € nicht übersteigt.


Vorgehensweise

Grundlegende Informationen finden Sie in der Hilfestellung "Anlage neuer Mitarbeiter". 



Register Steuer:


Abrechnung mit Steuerklasse:


1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





2. Öffnen Sie das Register "Stammdaten" und wählen danach das Unterregister "Steuer" aus.

3. Erfassen Sie die individuellen Besteuerungsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion etc.); in unserem Beispiel ist Steuerklasse 5 (kein Kinderfreibetrag) und Konfession "katholisch" ausgewählt.





Pauschalversteuerung:


1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





2. Öffnen Sie das Register "Stammdaten" und wählen danach das Unterregister "Steuer" aus.

3. Wählen Sie im Feld "Steuerklasse" die Option "7 Pauschalsteuer 25%".






Register SV:


1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





2. Öffnen Sie das Register "Stammdaten" und wählen danach das Unterregister "SV".

3. Im Feld Krankenkasse wählen Sie "800 Bundesknappschaft (Minijobzentrale)" aus. (Wenn diese Krankenkasse nicht zur Auswahl steht, müsste sie im Firmenstamm noch angelegt werden. Orientieren Sie sich dabei an der Hilfestellung "Firma neu einrichten".)

4. Als Personengruppe wählen Sie "110 Kurzfristig Beschäftigte".

5. Alle weiteren Felder sind natürlich mit den mitarbeiterspezifischen Daten auszufüllen.  





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Minijobzentrale.




zurück zur Übersicht