In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie sv- und steuerpflichtige Arbeitnehmer korrekt für die Lohnabrechnung in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegt werden. Ein sv- und steuerpflichtiger Arbeitnehmer ist der Standardfall für eine Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von über 538,00 € Brutto.
Steuerrechtlich sind die normalen Lohnsteuerrichtlinien anzuwenden. Eine genauere Information zur Eingabe der Steuerdaten finden Sie hier. SV-rechtlich sind ebenfalls die normalen Sozialversicherungsrichtlinien anzuwenden.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Navigieren Sie danach im rechten Bereich über "Stammdaten" zum Register "Sozialversicherung".
4. Wählen Sie im Feld Personengruppe die "101 svpfl. Beschäftigte ohne bes. Merkmale" aus.
5. Im Bereich SV-Berechnung geben Sie den "Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1" ein bzw. wählen die entsprechenden Einträge aus.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.