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Unterstützungskasse

Einleitung

Die Unterstützungskasse ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.


In dieser Hilfestellung geht es um die Unterstützungskasse und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.


Bedingungen

Die Unterstützungskassen sind selbstständige Versorgungseinrichtungen, bei denen der Arbeitgeber Mitglied wird, um den Verwaltungsaufwand und das Risiko einer Direktzusage, auf diese externen Träger auszulagern. Hierbei wird zwischen der Ansparphase, also der aktiven Dienstzeit des Arbeitnehmers und der Auszahlungsphase unterschieden.



Unterstützungskasse Ansparphase


Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge:


  • Die Arbeitnehmerfinanzierten Beiträge (Gehaltsumwandlung) an eine Unterstützungskasse sind grundsätzlich unbegrenzt steuerfrei. Für die Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung sind 4% der Beitragsbemessungsgrenze Beitragsfrei.


Arbeitgeberfinanzierte Beiträge:


  • Die Arbeitgeberfinanzierten Beiträge sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften stehen Arbeitnehmern derzeit erst nach 3 Jahren Firmenzugehörigkeit zu.


Zur Eingabe der Unterstützungskasse in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung des Namens finden Sie bei den Hinweisen:


  • Lohnart 121 - 123 stfr. Direktversicherung. AN-/AG-Anteil lohnsteuer- und beitragsfrei. Der Nettoabzug für die Unterstützungskasse wird automatisch hinterlegt.
  • Lohnart 075 - 077 Bruttobezug. AN-Anteil lohnsteuerfrei und sv-pflichtig. Der Nettoabzug für die Unterstützungskasse muss manuell hinterlegt werden.
  • Lohnart 081 - 087 Nettoabzug. Manueller Nettoabzug zur Unterstützungskasse. 
  • Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung AN-Anteil passend zur Bezugslohnart (siehe Hinweise)



Unterstützungskasse Auszahlungsphase


Wenn das Versorgungsalter erreicht ist, oder wenn es zu einer vorzeitigen Auszahlung wegen Invalidität kommt, richtet sich der Anspruch der Auszahlungsphase nicht gegen die Unterstützungskasse, sondern gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann jedoch die Unterstützungskasse beauftragen, den Versorgungsbezug direkt an den ehemaligen Arbeitnehmer auszuzahlen. Dieser Versorgungsbezug stellt im steuerrechtlichen Sinne Arbeitslohn dar.


Vorgehensweise


Lohnarten in den Mitarbeiter Stammdaten hinterlegen


1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Personal" aus.





2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.

3. Klicken Sie unter "Stammdaten" auf das Register "Lohnarten".

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".





5. Wählen Sie die entsprechende Lohnart aus.

6. Geben Sie den Betrag ein.

7. Hinterlegen Sie falls möglich die Bankverbindung.

8. Klicken Sie auf "Übernehmen".





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.



Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung


Für die Gehaltsumwandlung bei einem Arbeitnehmeranteil zur Direktversicherung müssen Sie zusätzlich in Höhe des Arbeitnehmeranteils eine Lohnart zur Bruttokürzung hinterlegen. Diese Lohnart zur Bruttokürzung unterscheidet sich je nach verwendeter Lohnart für die Bezüge. Die jeweils anzuwendende Lohnart für die Bruttokürzung ergibt sich aus der Bezugslohnart + 800. Als Beispiel ist bei der Lohnart "151 Stundenlohn" für die Bruttokürzung die Lohnart 951 zu verwenden. Einzige Ausnahmen hierbei ist die Bezungslohnart 099 Gehalt; für diese ist die Lohnart 098 Bruttokürzung zu verwenden.



Anlage einer neuen Lohnart:


1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Firma" aus.





2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".

3. Klicken Sie auf "Neu".





4. Sortieren Sie die Lohnarten über die Spaltenüberschrift.

5. Markieren Sie die entsprechende Lohnart.

6. Ändern Sie gegebenenfalls den Namen der Lohnart.

7. Klicken Sie auf "Übernehmen".






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