Die Pensionskasse ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
In dieser Hilfestellung geht es um die Pensionskasse und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.
Für die Beiträge einer Pensionskasse sind seit 01.01.2018 bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und bis zu 4% Beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Bei Pensionskassen müssen Arbeitgeber seit dem 01.01.2022 zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% übernehmen. (siehe Hinweise)
Zur Eingabe der Pensionskasse in LobuOnline, benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung des Namens finden Sie bei den Hinweisen:
Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugs-Lohnart (siehe Hinweise)
Diese sogenannten "Altverträge" haben unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis max. 1.752 € jährlich mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuert werden.
Lohnsteuer:
In der Lohnsteuer sind die Beiträge zur Pensionskasse nicht steuerfrei, sondern werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.752 € jährlich pauschal mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuert. Übersteigen die Beiträge 1.752 € im Kalenderjahr, müssen sie in Höhe des übersteigenden Betrags dem normalen Lohnsteuerabzug unterworfen werden.
Sozialversicherung:
In der Sozialversicherung sind die Beiträge zur Pensionskasse beitragsfrei, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht und pauschal versteuert werden. Finanziert der Arbeitnehmer selbst die Pensionskasse durch eine Gehaltsumwandlung, bleiben die Beitragszahlungen bei einem Altvertrag nur sozialversicherungsfrei, wenn sie durch Einmalzahlungen erbracht werden. Liegt Gehaltsumwandlung und keine Einmalzahlung vor, sind die Beiträge sozialversicherungspflichtig
Zur Eingabe der Pensionskasse in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung des Namens finden Sie bei den Hinweisen:
Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugslohnart (siehe Hinweise)
1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Personal" aus.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
3. Klicken Sie unter "Stammdaten" auf das Register "Lohnarten".
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".
5. Wählen Sie die entsprechende Lohnart aus.
6. Geben Sie den Betrag ein.
7. Hinterlegen Sie falls möglich die Bankverbindung.
8. Klicken Sie auf "Übernehmen".
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Für die Gehaltsumwandlung bei einem Arbeitnehmeranteil zur Pensionskasse müssen Sie zusätzlich in Höhe des Arbeitnehmeranteils eine Lohnart zur Bruttokürzung hinterlegen. Diese Lohnart zur Bruttokürzung unterscheidet sich je nach verwendeter Lohnart für die Bezüge. Die jeweils anzuwendende Lohnart für die Bruttokürzung ergibt sich aus der Bezugslohnart + 800.
Als Beispiel ist bei der Lohnart "151 Stundenlohn", für die Bruttokürzung die Lohnart "951" zu verwenden. Einzige Ausnahmen hierbei ist die Bezungslohnart "099 Gehalt"; für diese ist die Lohnart "098 Bruttokürzung" zu verwenden.
Seit dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% übernehmen. Dies gilt ebenfalls für Verträge, die bereits in der Vergangenheit abgeschlossen wurden.
Hierbei kann der Arbeitgeberzuschuss 15% des bereits bestehenden Betrags zur Pensionskasse übernehmen oder als zusätzlicher Betrag hinzugerechnet werden. Dies sollte mit der entsprechenden Versorgungseinrichtung geklärt werden.
1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Firma" aus.
2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".
3. Klicken Sie auf "Neu".
4. Sortieren Sie die Lohnarten über die Spaltenüberschrift.
5. Markieren Sie die entsprechende Lohnart.
6. Ändern Sie gegebenenfalls den Namen der Lohnart.
7. Klicken Sie auf "Übernehmen".