Frau Gesetzlich pflegte ihr Kind vom 09.03. bis 11.03. und ist daher in diesem Zeitraum nicht zur Arbeit erschienen.
Sie erhält vom 09.03. bis 11.03. Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Das wurde im Vorfeld von Ihnen abgeklärt.
Bitte beachten Sie auch das Beiblatt "Fehlzeiten" (Download: Formular Fehlzeiten).
Sie tragen die Werte wie oben beschrieben auf der a.b.s. Abrechnungsliste ein und lassen uns diese dann zusammen mit dem "Formular Fehlzeiten" (siehe nächste Grafik) zukommen.
Die einzelnen Lohnarten werden von uns automatisch im Rahmen der Lohnabrechnung nach der 30-Tage Regelung auf die 28 Tage für März gekürzt.
So wird hier z.B. die Lohnart 099 Gehalt auf 2.800,00 € (= 3.000,00 € / 30 SV-Tage x 28 SV- Tage) gekürzt.
Beachten Sie für das Ausfüllen der Formulare folgende Hilfestellung: Editierbare Abrechnungsliste im pdf-Format.