Herr Stundenlohn arbeitet im Monat März 152,0 Stunden. Weiterhin sind im Monat März 2 Feiertage à 8 Stunden (= 16,0 Feiertagsstunden) zu berücksichtigen.
Am 01.03. erleidet er einen Arbeitsunfall und wird bis zum 03.03. krank geschrieben.
Achtung:
Für den Tag des Arbeitsunfalls zahlt der Arbeitgeber den normalen Stundenlohn fort (ein Anspruch auf Erstattung im Rahmen der Umlage 1 besteht somit nicht für diesen Tag). Daher werden als Krankstunden nur 2 Tage à 8 Stunden (für den 02.03. bis 03.03. = 16,0 Krankstunden) auf der Abrechnungsliste eingetragen. Der 01.03. wird als Tag, an dem sich der Arbeitsunfall ereignet hat, mit 8 Arbeitsstunden abgerechnet.
Bitte beachten Sie die Stundenvorgaben und das beigefügte Beiblatt "Fehlzeiten" (Download: Formular Fehlzeiten).
Sie tragen die Werte wie oben beschrieben auf der a.b.s. Abrechnungsliste ein und lassen uns diese dann zukommen.
Beachten Sie für das Ausfüllen der Formulare folgende Hilfestellung: Editierbare Abrechnungsliste im pdf-Format.