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Mutterschaft (Übersicht möglicher Fehlzeiten)


Da es bei diesem Thema unterschiedliche Sachverhalte für die Erfassung in der Lohnabrechnung zu beachten gilt, wird in folgende Bereiche unterteilt:



Beschäftigungsverbot

Mutterschutz

Elternzeit

  • betrifft die Zeit vor Beginn des Mutterschutzes
  • Unterscheidung in generelles oder individuelles Beschäftigungsverbot
  • Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber 
  • Erfassung unter separater Lohnart LA 141
  • Erstattungsantrag wird automatisch erstellt und an die Krankenkasse elektronisch übermittelt
    (=im Leistungsumfang enthalten)
  • betrifft die Zeit 6 Wochen vor und i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt
  • Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld (kalendertäglich bis maximal 13,- EUR)
  • Arbeitgeber zahlt im Mutterschutzzeitraum kalendertäglichen Zuschuss als finanziellen Ausgleich zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt
  • Erfassung unter separater Lohnart LA 026
  • Erstattungsantrag wird automatisch erstellt und an die Krankenkasse elektronisch übermittelt
    (=im Leistungsumfang enthalten)
  • betrifft den Zeitraum nach der Geburt eines Kindes
  • Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch auf diese unbezahlte Freistellung von der Arbeit
  • Erfassung unter Fehlzeit im Kalender
  • Kürzung des Entgelts automatisch (30stel Methode)
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