In dieser Anleitung finden Sie viele detaillierte Informationen zur Anlage und Abrechnung einer Elternzeit.
Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. In dieser Zeit erhält der Mitarbeiter Elterngeld von der Elterngeldstelle.
Mit der Elternzeit kann die Erwerbstätigkeit vorübergehend, bis zu 3 Jahre, unterbrochen werden. Es besteht besonderer Kündigungsschutz. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein.
1. Wählen Sie im Menü „Bearbeiten/Personal“ die betreffende Mitarbeiterin aus.
2. Wechseln Sie den Bereich "Monatsdaten".
3. Klicken Sie in die Registerkarte "Urlaubs- und Fehlzeiten".
4. Erfassen Sie die Abwesenheitstage im aktuellen Monat über die Felder "von" und "bis" mit den entsprechenden Status "04 Elternzeit".
5. Übernehmen Sie die Daten mit der Schaltfläche "Eintragen".
6. Die Tage mit der Fehlzeit "Elternzeit" werden im Kalender hellblau dargestellt. Wurde ein Enddatum erfasst, das größer als das aktuelle Monatsenddatum ist, werden auch die zukünftigen Kalendertage hellblau markiert.
a. Wird die Elternzeit für den gesamtem Monat z.B. 01.07. - 31.07. angelegt, so gibt es kein Entgelt.
b. Beginnt die Elternzeit mitten im Monat z.B. am 15.09., so muss das Gehalt/der Lohn für die Tage anteilig berechnet werden. Wird die Eingabe im laufenden Monat vorgenommen, wird für die in den Stammdaten des Mitarbeiters hinterlegten Lohnarten für fixe Bezüge (099 Gehalt, 154 Aushilfslohn) automatisch eine Kürzung nach der 30stel Methode durchgeführt. Voraussetzung für die automatische Kürzung ist, dass bei der entsprechenden Lohnart die automatische Kürzung hinterlegt ist.
Dies können Sie unter "Bearbeiten/Firma" im Register "Lohnarten" pro Lohnart in deren Eigenschaften überprüfen.
Wählen Sie im Bereich "Lohnarten" die Lohnart, bei der Sie die automatische Kürzung prüfen wollen und klicken Sie auf "Ändern".
Nun sehen Sie, ob die automatische Kürzung aktiviert ist. Setzen Sie das Häkchen bei "Fixbeträge automatisch kürzen" und klicken Sie auf "Übernehmen".
Werden Fehlzeiten für Elternzeit nachträglich als Korrektur bereits abgerechneter Monate erfasst, so ist die Kürzung der entsprechenden Bezüge in den Korrekturmonaten manuell vorzunehmen. Sie können sich hier an der Kürzungsmethode des Programms orientieren (30stel Methode) oder Sie nutzen eine andere, gängige Formel zur Berechnung (z.B. arbeitstäglich, kalendertäglich etc.).
Wechseln Sie im Bereich "Monatsdaten" in die Registerkarte "Lohn und Gehalt" und überprüfen Sie, ob das Entgelt gekürzt wurde. Sollte das nicht der Fall sein, so können Sie das Entgelt manuell kürzen.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Sofern nicht schon aufgrund des Mutterschutzes eine Unterbrechnungsmeldung Grund 51 entstanden ist, wird nach einem Monat Elternzeit vom Programm automatisch eine Unterbrechungsmeldung Grund 52 erstellt.