Die Direktversicherung ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
In dieser Hilfestellung geht es um die Direktversicherung und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.
Bei Direktversicherungen gelten unterschiedliche Regeln für aktuelle Direktversicherungsverträge und Direktversicherungen alter Fassung. In der folgenden Übersicht sehen Sie die unterschielichen Zweige der Direktversichung bildlich dargestellt.
Für die Beiträge einer Direktversicherung sind seit 01.01.2018 bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und bis zu 4% Beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Bei Direktversicherungen müssen Arbeitgeber seit dem 01.01.2022 zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% übernehmen. (siehe Hinweise)
Zur Eingabe der Direktversicherung in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung des Namens finden Sie bei den Hinweisen:
Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugslohnart (siehe Hinweise)
Diese sogenannten "Altverträge" haben unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis max. 1.752 € jährlich mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuert werden.
Lohnsteuer:
Sozialversicherung:
Zur Eingabe der Direktversicherung in LobuOnline, benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung des Namens finden Sie bei den Hinweisen:
Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugslohnart (siehe Hinweise)
1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Personal" aus.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
3. Klicken Sie unter "Stammdaten" auf das Register "Lohnarten".
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".
5. Wählen Sie die entsprechende Lohnart aus.
6. Geben Sie den Betrag ein.
7. Hinterlegen Sie falls möglich die Bankverbindung.
8. Klicken Sie auf "Übernehmen".
Hinweise
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Für die Gehaltsumwandlung bei einem Arbeitnehmeranteil zur Direktversicherung, müssen Sie zusätzlich in Höhe des Arbeitnehmeranteils eine Lohnart zur Bruttokürzung hinterlegen. Diese Lohnart zur Bruttokürzung unterscheidet sich je nach verwendeter Lohnart für die Bezüge. Die jeweils anzuwendende Lohnart für die Bruttokürzung ergibt sich aus der Bezugslohnart + 800. Als Beispiel ist bei der Lohnart "151 Stundenlohn", für die Bruttokürzung die Lohnart "951" zu verwenden. Einzige Ausnahmen hierbei ist die Bezungslohnart "099 Gehalt"; für diese ist die Lohnart "098 Bruttokürzung" zu verwenden.
Seit dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% übernehmen. Dies gilt ebenfalls für Verträge, die bereits in der Vergangenheit abgeschlossen wurden. Hierbei kann der Arbeitgeberzuschuss 15% des bereits bestehenden Betrags zur Direktversicherung übernehmen oder als zusätzlicher Betrag hinzugerechnet werden. Dies sollte mit der entsprechenden Versorgungseinrichtung geklärt werden.
1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Firma" aus.
2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".
3. Klicken Sie auf "Neu".
4. Sortieren Sie die Lohnarten über die Spaltenüberschrift.
5. Markieren Sie die entsprechende Lohnart.
6. Ändern Sie gegebenenfalls den Namen der Lohnart.
7. Klicken Sie auf "Übernehmen".