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Direktversicherung

Einleitung

Die Direktversicherung ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. 


In dieser Hilfestellung geht es um die Direktversicherung und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.


Bedingungen

Bei Direktversicherungen gelten unterschiedliche Regeln für aktuelle Direktversicherungsverträge und Direktversicherungen alter Fassung.  In der folgenden Übersicht sehen Sie die unterschielichen Zweige der Direktversichung bildlich dargestellt.





Direktversicherungen aktuell


Für die Beiträge einer Direktversicherung sind seit 01.01.2018 bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und bis zu 4% Beitragsfrei in der Sozialversicherung.


Bei Direktversicherungen müssen Arbeitgeber seit dem 01.01.2022 zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% übernehmen. (siehe Hinweise)


Zur Eingabe der Direktversicherung in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung des Namens finden Sie bei den Hinweisen:


  • Lohnart 121 - 123 stfr. Direktversicherung. AN-/AG-Anteil lohnsteuer- und beitragsfrei. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.
  • Lohnart 075 - 077 Bruttobezug. AN-/AG-Anteil lohnsteuerfrei und sv-pflichtig. Der Nettoabzug für die Direktversicherung muss manuell hinterlegt werden.
  • Lohnart 050 - 057 Bruttobezug. AN-/AG-Anteil lohnsteuer- und sv-pflichtig. Der Nettoabzug für die Direktversicherung muss manuell hinterlegt werden.
  • Lohnart 081 - 087 Nettoabzug. Manueller Nettoabzug zur Direktversicherung. 
  • Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugslohnart  (siehe Hinweise)



Direktversicherungen alter Fassung (bis 2004)


Diese sogenannten "Altverträge" haben unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis max. 1.752 € jährlich mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuert werden.


Lohnsteuer:


  • In der Lohnsteuer sind die Beiträge zur Direktversicherung nicht steuerfrei, sondern werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.752 € jährlich pauschal mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuert. Übersteigen die Beiträge 1.752 € im Kalenderjahr, müssen sie in Höhe des übersteigenden Betrags dem normalen Lohnsteuerabzug unterworfen werden.


Sozialversicherung:


  • In der Sozialversicherung sind die Beiträge zur Direktversicherung beitragsfrei, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht und pauschal versteuert werden. Finanziert der Arbeitnehmer selbst die Direktversicherung durch eine Gehaltsumwandlung, bleiben die Beitragszahlungen bei einem Altvertrag nur sozialversicherungsfrei, wenn sie durch Einmalzahlungen erbracht werden. Liegt Gehaltsumwandlung und keine Einmalzahlung vor, sind die Beiträge sozialversicherungspflichtig.


Zur Eingabe der Direktversicherung in LobuOnline, benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung des Namens finden Sie bei den Hinweisen:


  • Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber:
    • Lohnart 018 Direktversicherung sv frei. AN-/AG-Anteil beitragsfrei. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.
    • Lohnart 019 Direktversicherung sv pfl. AN-Anteil SV-pflichtig. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.


  • Pauschalsteuer trägt der Arbeitnehmer:
    • Lohnart 118 Direktversicherung sv frei. AN-/AG-Anteil beitragsfrei. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.
    • Lohnart 119 Direktversicherung sv pfl. AN-Anteil SV-pflichtig. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.


  • Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugslohnart  (siehe Hinweise)


Vorgehensweise


Lohnarten in den Mitarbeiter Stammdaten hinterlegen:


1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Personal" aus.





2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.

3. Klicken Sie unter "Stammdaten" auf das Register "Lohnarten".

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".





5. Wählen Sie die entsprechende Lohnart aus.

6. Geben Sie den Betrag ein.

7. Hinterlegen Sie falls möglich die Bankverbindung.

8. Klicken Sie auf "Übernehmen".





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.



Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung


Für die Gehaltsumwandlung bei einem Arbeitnehmeranteil zur Direktversicherung, müssen Sie zusätzlich in Höhe des Arbeitnehmeranteils eine Lohnart zur Bruttokürzung hinterlegen. Diese Lohnart zur Bruttokürzung unterscheidet sich je nach verwendeter Lohnart für die Bezüge. Die jeweils anzuwendende Lohnart für die Bruttokürzung ergibt sich aus der Bezugslohnart + 800. Als Beispiel ist bei der Lohnart "151 Stundenlohn", für die Bruttokürzung die Lohnart "951" zu verwenden. Einzige Ausnahmen hierbei ist die Bezungslohnart "099 Gehalt"; für diese ist die Lohnart "098 Bruttokürzung" zu verwenden.



Arbeitgeberzuschuss mind. 15%


Seit dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% übernehmen. Dies gilt ebenfalls für Verträge, die bereits in der Vergangenheit abgeschlossen wurden. Hierbei kann der Arbeitgeberzuschuss 15% des bereits bestehenden Betrags zur Direktversicherung übernehmen oder als zusätzlicher Betrag hinzugerechnet werden. Dies sollte mit der entsprechenden Versorgungseinrichtung geklärt werden.





Anlage einer neuen Lohnart


1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Firma" aus.





2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".

3. Klicken Sie auf "Neu".





4. Sortieren Sie die Lohnarten über die Spaltenüberschrift.

5. Markieren Sie die entsprechende Lohnart.

6. Ändern Sie gegebenenfalls den Namen der Lohnart.

7. Klicken Sie auf "Übernehmen".






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