In diesem Artikel wird beschrieben, wie verschiedene Methoden der Teillohnberechnung in der Lohnsoftware "LobuOnline" im aktuellen Zeitraum erfasst und abgerechnet werden können.
Ist rückwirkend mit einer Korrektur bzw. Neuberechnung eines bereits abgerechneten Zeitraums eine Entgeltkürzung für einen Teilmonat erforderlich, muss die Kürzung manuell erfolgen. Dabei kann der zu kürzende Betrag mit der zur Grundlohnart passenden Bruttokürzungslohnart erfasst werden oder Sie reduzieren das Entgelt direkt in der Grundlohnart.
Beispiel: Bei einem Gehaltsempfänger mit 3.000,00 € brutto soll in einem Vormonat eine Kürzung um 200,00 € erfasst werden.
Die Eingabe kann somit lt.: LA 099 3.000,00 € + LA 098 200,00 € ODER LA 099 2.800,00 €
Wenn ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf Bezüge für den gesamten Monat hat, nennt man dies einen Teilentgeltzeitraum.
Mögliche Gründe für einen Teilentgeltzeitraum:
Für diesen Teilentgeltzeitraum muss nun mittels Teillohnberechnung die Vergütung ermittelt werden. Folgende Methoden für die Kürzung des Arbeitsentgelts sind möglich:
Unser Programm LobuOnline wendet standardmäßig automatisch die Dreißigstel-Berechnungsmethode für die Kürzung an. Die Teillohnberechnung über Kalendertage, lässt sich über das Modul "Kürzung nach Kalendertagen" freischalten (siehe Abschnitt "Kürzung nach Kalendertagen").
Sollten Sie eine der beiden anderen Methoden bevorzugen, müssen Sie die Eigenschaften der Bezugslohnarten im Firmendaten anpassen (siehe unter Hinweise) und die Beträge manuell erfassen.
Nachfolgend werden die verschiedenen Varianten der Teillohnberechnung erläutert und beschrieben, wie diese in LobuOnline zu erfassen sind.
Als Beispiel hierfür verwenden wir einen fiktiven Mitarbeiter, der im Zeitraum vom 04.04.2022 - 10.04.2022 (7 Tage) Krankengeld von der Krankenkasse erhält.
Außerdem hat der Mitarbeiter eine 5-Tage-Arbeitswoche mit 40 Stunden pro Woche von Montag bis Freitag. Das Gehalt ist mit 3.000 € angesetzt und der Stundensatz liegt bei 17,32 €.
Dies ist die gängigste Methode für die Teillohnberechnung. Bei der Dreißigstel-Berechnungsmethode zählt jeder Kalendermonat mit 30 Tagen. Somit wird das Monatsgehalt durch 30 Tage dividiert und mit den Kalendertagen des Teilentgeltzeitraumes multipliziert.
In unserem Beispiel lautet die Formel wie folgt:
Im Register "Lohn und Gehalt" unter "Monatsdaten" können Sie nach Eingabe der Fehlzeit die Kürzung einsehen.
Wichtig: Die Kürzung in LobuOnline findet nur im aktuellen Abrechnungsmonat automatisch statt. Bei Korrekturen in Vormonaten müssen Sie den gekürzten Betrag manuell berechnen und erfassen.
Bei der Kürzung nach Kalendertagen wird das Arbeitsentgelt durch die tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Monats dividiert und mit den Kalendertagen des Teilentgeltzeitraumes multipliziert.
Diese Methode lässt sich mit dem Modul "Kürzung nach Kalendertagen" einstellen. Sobald diese Funktion in LobuOnline aktiviert ist, wird das Entgelt automatisch nach den tatsächlichen Kalendertagen gekürzt. Dies gilt jedoch wiederum nur für den aktuellen Zeitraum. Zu kürzende Beträge in Korrekturzeiträumen sind manuell anzupassen. Zur Aktivierung des Moduls gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Extras" das Untermenü "Einstellungen".
2. Klicken Sie nun auf das Register "Module".
3. Suchen Sie in der Liste das Modul "Kürzung nach Kalendertagen".
4. Mit einem Klick auf "Ändern" öffnet sich ein neues Fenster "Einstellungen Modul bearbeiten".
5. Wählen Sie die entsprechende Firma aus, entweder über "für alle Firmen aktivieren" oder "für die ausgewählten Firmen aktivieren".
6. Klicken Sie auf "Übernehmen" und schließen das Fenster mit den Einstellungen.
7. Wechseln Sie anschließend im Hauptmenü "Bearbeiten" in das Untermenü "Firma".
8. Wählen Sie das Register "Lohnarten".
9. Setzen Sie das Häkchen bei "Kürzung nach Kalendertagen aktivieren" und schließen das Fenster.
Die Funktion "Kürzung nach Kalendertagen" ist nun aktiviert. In unserem Beispiel hat der Monat April 30 Kalendertage und die Formel lautet wie folgt:
Im Register "Lohn und Gehalt" unter "Monatsdaten" können Sie nach Eingabe der Fehlzeit die Kürzung einsehen.
Wichtig: Die Kürzung in LobuOnline findet nur im aktuellen Abrechnungsmonat automatisch statt. Bei Korrekturen in Vormonaten müssen Sie den gekürzten Betrag manuell berechnen und erfassen.
Bei der Kürzung nach Arbeitstagen wird das Arbeitsentgelt durch die Gesamtarbeitstage des jeweiligen Monats dividiert und mit den Arbeitstagen des Teilentgeltzeitraumes multipliziert.
In unserem Beispiel hat der Monat April 21 Arbeitstage und die Formel lautet wie folgt:
Da LobuOnline diese Kürzung nicht automatisch vornimmt, ist der zu kürzende Betrag mit der zur Grundlohnart passenden Bruttokürzungslohnart zu erfassen (in unserem Beispiel ist die Grundlohnart LA 099 und die dazugehörige Bruttokürzungslohnart LA 098) oder Sie reduzieren das Entgelt direkt in der Grundlohnart. Für das Beispiel wird somit die Lohnart LA 098 mit einem Betrag von 714,29 € zusätzlich erfasst.
Wichtig: Beachten Sie bei Verwendung dieser Methode zwingend den Hinweis zur Anpassung der Lohnarteneigenschaft.
Bei der Kürzung nach Arbeitsstunden wird im jeweiligen Kalendermonat das Arbeitsentgelt durch die Gesamtarbeitsstunden dividiert und mit den Arbeitsstunden des Teilentgeltzeitraumes multipliziert.
In unserem Beispiel hat der Arbeitnehmer 173,2 Arbeitsstunden (40 Wochenarbeitsstunden * 4,33) im Monat zu leisten und die Formel lautet wie folgt:
Da LobuOnline diese Kürzung nicht automatisch vornimmt, ist der zu kürzende Betrag mit der zur Grundlohnart passenden Bruttokürzungslohnart zu erfassen (in unserem Beispiel ist die Grundlohnart LA 099 und die dazugehörige Bruttokürzungslohnart LA 098) oder Sie reduzieren das Entgelt direkt in der Grundlohnart. Für das Beispiel wird somit die Lohnart LA 098 mit einem Betrag von 692,84 € zusätzlich erfasst.
Wichtig: Beachten Sie bei Verwendung dieser Methode zwingend den Hinweis zur Anpassung der Lohnarteneigenschaft.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft. Für rechtlich verbindliche Auskünfte -insbesondere welche Kürzungsmethoden ggf. für welche Sachverhalte anzuwenden sind- wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Ist das erzielte Arbeitsentgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze im Teilentgeltzeitraum, werden die SV-Beiträge aus dem erzielten Arbeitsentgelt normal berechnet. Ist das erzielte Arbeitsentgelt jedoch über der Beitragsbemessungsgrenze im Teilentgeltzeitraum, ist für die Ermittlung des Beitrags die Beitragsbemessungsgrenze im Teilentgeltzeitraum maßgebend. Werte über der BBG dürfen nicht zugrunde gelegt werden.
Bei Korrekturen im Vormonat müssen Sie darauf achten, dass eine automatische Kürzung der Fixbezüge nicht durch das Programm LobuOnline automatisch erfolgt. Hier müssen die Fixbezüge auch bei Dreißigstel- und Kalendertagsmethode (siehe oben) durch Sie manuell im jeweiligen Vormonat gekürzt werden.
Die folgenden Schritte sind zwingend auszuführen, wenn Sie Entgeltkürzungen nach folgenden Methoden ausführen möchten:
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma".
2. Wählen Sie das Register "Lohnarten" aus.
3. Klicken Sie auf die Spaltenüberschrift "LA", um die Lohnarten nach Nummern zu sortieren.
4. Wählen Sie die entsprechende Bezugslohnart aus, z.B. LA 099.
5. Klicken Sie auf "Ändern", um die Eigenschaften anzupassen.
6. Entfernen Sie das Häkchen bei "Fixbeträge automatisch kürzen".
7. Klicken Sie auf "Übernehmen".