In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie rückwirkend noch eine Korrektur von Bezügen (Lohn oder Gehalt) in der Lohnsoftware "LobuOnline" ausgeführt wird.
Änderungen der Personalstammdaten können in LobuOnline nur in einem aktuellen Abrechnungszeitraum vorgenommen werden. Nach einer endgültigen Abrechnung bzw. Abschluss eines Monats ist somit zunächst der nächste Zeitraum anzulegen. In diesem aktiven Zeitraum können Sie dann für die zu korrigierenden Zeiträume die Neuberechnungen pro Mitarbeiter anlegen. Ein bereits abgeschlossener Zeitraum wird in diesem Fall nicht wieder geöffnet.
Gründe für das Ändern einer abgeschlossenen Abrechnung im neuen Monat sind z.B.:
Um eine bereits endgültig ausgeführte Lohnabrechnung im aktuellen Monat zu korrigieren, gehen Sie wie folgt vor:
In unserem Beispiel wird eine Lohnabrechnung korrigiert, weil im Nachhinein das Gehalt wegen einer unbezahlten Fehlzeit gekürzt werden muss.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Markieren Sie den zu korrigierenden Mitarbeiter aus.
3. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Korrektur Vormonat".
4. Wählen Sie den entsprechenden Monat für die Neuberechnung aus und klicken auf "Anlegen".
5. Bestätigen Sie abschließend die Frage mit "Ja, anlegen".
Wiederholen Sie die Schritte 3 bis 5, wenn mehrere Monate zu korrigieren sind. Die Anlage der Neuberechnungen kann nur separat Monat für Monat erfolgen.
6. Unterhalb des Mitarbeiternamens werden alle angelegten Neuberechnungen angezeigt. Wählen Sie die entsprechende Neuberechnung aus und korrigieren im rechten Fensterbereich im Register "Lohn und Gehalt" die Lohnbestandteile bzw. Bezüge.
7. Die Lohnart "080 Vorschuss" wird nach dem Einlesen der Importdatei (vgl. hier) vom Programm automatisch mit dem damaligen Netto- bzw. Auszahlungsbetrag hinterlegt. Dadurch wird in erster Linie verhindert, dass die Mitarbeiter doppelte Bezüge erhalten, da z.B. bei einer Bruttoerhöhung dann nur noch ein kleiner Nachzahlungsbetrag ermittelt wird und nicht noch einmal der volle Nettobetrag.
Nachfolgend wird an einem Beispiel die Korrektur/Neuberechnung anhand des Lohnscheins verdeutlicht.
In der ersten Abrechnung des Monats 01.2020 wurde das volle Gehalt mit 2.700,00 EUR brutto abgerechnet. Davon wurde ein Nettogehalt von 2.075,68 EUR ermittelt. Im Nachgang muss aber noch eine unbezahlte Fehlzeit für 2 Tage berücksichtigt werden.
In der berichtigten Abrechnung (Neurechnung 01.2020) wurde das Gehalt nach der Kalendertagsmethode gekürzt (für die Einstellung dieser Kürzungsmethode vgl. die Hilfestellung "Teillohnberechnung"). Die Berechnung des gekürzten Betrages muss in einer Korrektur immer manuell vorgenommen werden.
Folgender Rechenweg wurde ausgeführt: 2.700,00 : 31 Kalendertage x 29 Kalendertage = 2.525,81
Mit dem ermittelten Betrag wird das urspüngliche Gehalt in der Neuberechnung überschrieben. Die Abrechnung der Korrektur erfolgt dann immer mit dem aktuellen Zeitraum zusammen. Im Beispiel wird nun aufgrund des geringeren Bruttogehalts ein reduziertes Netto in Höhe von 1.968,78 EUR ermittelt. Die Überzahlung von 106,90 EUR wird dann gleich mit dem Netto des aktuellen Zeitraums verrechnet.