In diesem Artikel wird beschrieben, was Sie bei Ihrem vorherigen Dienstleister für einen Wechsel zu a.b.s. beauftragen bzw. erstellen lassen müssen.
Diese Informationen sind nur relevant, wenn die Lohnabrechnung bisher von einem anderen Dienstleister oder mit einer anderen Lohnsoftware erstellt wurde.
Ein reibungsloser Wechsel gelingt nur, wenn Ihnen sämtliche Lohndokumente bzw. Auswertungslisten vorliegen, insbesondere:
Bei einem Wechsel des Lohndienstleisters werden für die Arbeitnehmer SV-Abmeldungen und Wieder-Anmeldungen erforderlich. Dies ist auch bekannt unter "Abmeldungen wegen Systemwechsel" (Meldegrund 36).
Alle aktiven Mitarbeiter müssen zum letzten Tag des Monats, den Ihr vorheriger Dienstleister noch für Sie abrechnet, abgemeldet werden. Selbstverständlich melden wir Ihre Mitarbeiter wieder an.
Bei einem Systemwechsel muss keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden. Die im alten System abgerechneten Werte sind dann vom übernehmenden Abrechnungssystem an die Finanzverwaltung zu übermitteln (Vortragswerte).
Ausnahme: Sie beginnen Ihre Lohnabrechnung zum 01.01. eines Jahres bei a.b.s. In diesem Fall wird eine Lohnsteuerbescheinigung bis zum 31.12. erstellt.
Bitte erfragen Sie bei Ihrem bisherigen Dienstleister, ob Beitragsschätzungen für Sie als Arbeitgeber durchgeführt werden. Sollte dies der Fall sein:
Es darf keine Kassenschätzung für den Monat erstellt werden, der von a.b.s. erstmalig erstellt wird. Sollte es Differenzen zwischen Kassenschätzung und Endlauf z.B. für den Monat Juli geben, so soll der bisherige Dienstleister die Endbeitragsnachweise als Korrektur für den Juli übertragen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Weiter gehts mit Schritt 4: Firmen- & Mitarbeiterdaten erfassen