Nach einem Umzug hat sich die Firmenanschrift geändert.
Sie tragen die neue Adresse wie oben beschrieben auf dem aktuellen a.b.s. Firmenstammblatt ein und lassen uns dieses mit der nächsten Abrechnungsliste zukommen.
Achtung:
Durch die Angabe der neuen Firmenanschrift wird diese nur im Rahmen Ihrer Lohnabrechnung (also z.B. auf den Lohn -und Gehaltsabrechnungen, auf Sozialversicherungsmeldungen etc.) berücksichtigt.
Zur Änderung Ihrer Vertragsdaten und Hinterlegung der neuen Daten im a.b.s. Kundenstamm (z.B. der Änderung der Adresse auf der a.b.s. Rechnung etc.), ändern Sie bitte Ihre Anschrift zusätzlich in Ihrem absPortal nach der Anleitung Firmenadressen verwalten.