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Mitarbeiter-Änderungen einschränken (generell und Vormonat)


Einleitung

In diesem Artikel wird beschrieben, wie Sie als Arbeitgeber einschränken können, inwieweit Ihre Mitarbeiter die bereits gestempelten Zeiten rückwirkend eigenständig anpassen und korrigieren können.


Bedingungen

Um diese Funktion nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Sie sich auf der absPortal-Webseite (www.portal.abs-rz.de) mit Ihren Inhaber- oder Bearbeiterdaten anmelden.


Vorgehensweise

1. Wählen Sie im Menü "Einstellungen" (Symbol oben rechts auf der Seite) die Option "Administration" aus.





2. Wählen Sie anschließend "Allgemeine Einstellungen" und navigieren bis zum Abschnitt "Digitaler Stundenzettel".

3. Sie können hier nun im Feld rechts neben "Zeiterfassungs-Monat automatisch abschließen nach:" die Tage festlegen, die der Mitarbeiter maximal im aktuellen Monat rückwirkend auf den Vormonat Änderungen an seinen gestempelten Zeiten vornehmen kann oder Sie setzen das Häkchen rechts neben "Änderungen durch Mitarbeiter einschränken". Beide Optionen werden in der folgenden Tabelle noch einmal genauer beschrieben.


Auswahl der GrundeinstellungFunktion

Wenn in diesem Feld ein Eintrag vorgenommen wird, können die Mitarbeiter nach X Tagen im aktuellen Monat keine Änderungen mehr an den erfassten Zeiten im Vormonat vornehmen.

(Bsp.: Eintrag = 5 → Hier können Zeiten für den Monat Januar dann nur noch bis einschließlich 05. Februar bearbeitet werden.)


Wenn das Häkchen gesetzt ist, können die Mitarbeiter nur für den aktuellen Tag Zeiten stempeln. Eine Korrektur von bereits erfassten Zeiten oder das Nacherfassen fehlender Zeiten ist generell nicht möglich (weder für den aktuellen Tag noch für vorhergehende Tage). 

Sinnvoll für Arbeitgeber, die alle Korrekturen separat geprüft freigeben möchten. Hierzu ist dann ein anderweitiger Genehmigungsprozess notwendig; ein schriftlicher Änderungsantrag oder ähnliches.







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