Das absPortal bietet eine fortschrittliche Automatikfunktion zur Pausenregelung, welche sicherstellt, dass Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten einhalten. Sollte ein Mitarbeiter keine oder zu kurze Pausen nehmen, passt das System die Pausenzeiten automatisch an das gesetzliche Minimum oder an individuelle Unternehmensrichtlinien an.
Um diese Funktion nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Sie sich auf der absPortal-Webseite (www.portal.abs-rz.de) mit Ihren Inhaber- oder Benutzerdaten anmelden.
1. Wählen Sie im Menü "Einstellungen" (Symbol oben rechts auf der Seite) die Option "Administration" aus.
2. Wählen Sie anschließend "Allgemeine Einstellungen" und navigieren bis zum Abschnitt "Digitaler Stundenzettel".
3. Hier können Sie nun durch einen Klick in das Kästchen rechts neben "Pausen automatisch abziehen" folgende Option aktivieren.
Auswahl der Grundeinstellung | Funktion |
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Aktivieren Sie diese Option, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen automatisch durch das System von der Arbeitszeit der Mitarbeiter in Abzug gebracht. Die Logik für den automatischen Abzug ist wie folgt definiert: 1. Bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden wird eine Pause von 30 Minuten abgezogen. 2. Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden wird eine Pause von 45 Minuten abgezogen. 3. Im Arbeitszeitmodell hinterlegte Pausen: Hier können Sie spezifische Pausenzeiten festlegen, die in den Arbeitszeitmodellen der Mitarbeiter hinterlegt sind. |
Der digitale Stundenzettel berücksichtigt den automatischen Abzug von Pausenzeiten in folgender Reihenfolge:
Wenn ein Mitarbeiter nur Anfangs- und Endzeiten seiner Arbeitszeit stempelt und das System eine Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden erkennt, wird automatisch eine gesetzliche Pause von 45 Minuten eingetragen.
Hat der Mitarbeiter eine Pause gestempelt, die jedoch kürzer als das gesetzliche Minimum ist (z.B. 15 Minuten), passt das System die Pause auf das gesetzliche Minimum von 30 Minuten an.
Im Arbeitszeitmodell können auch abweichende Pausenzeiten erfasst werden. Wenn im Arbeitszeitmodell eine Pausenzeit von z. B. 1 Stunde und 15 Minuten vorgesehen ist und der Mitarbeiter keine Pausenzeiten stempelt, zieht das System die komplette vorgesehene Pause ab.