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Eingabe Steuer-ID zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen ab 2023

Einleitung

Mit der Einführung des neuen Updates für unser Lohnsystem reagieren wir auf die gesetzlichen Änderungen im Steuerrecht, insbesondere auf den Wegfall der elektronischen Steueridentifikationsnummer (eTIN) ab 2023. Unser System ermöglicht es nun, die Steuer-ID sowohl für aktive Beschäftigte als auch für ausgetretene Mitarbeiter nachzutragen.


Bedingungen

Die Nachtragung der Steuer-ID ist für alle Mitarbeiterprofile möglich, die bisher nur mit einer eTIN geführt wurden. Dies betrifft sowohl aktuell Beschäftigte als auch Personen, die das Unternehmen bereits verlassen haben.


Für die Korrektur Ihrer Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2023 ist es unerlässlich, dass Sie uns eine vorläufige oder endgültige Abrechnung vorlegen. Diese Abrechnung muss zwingend die Steuer-IDs der Mitarbeiter enthalten. Die entsprechenden Informationen wurden Ihnen bereits via E-Mail in das absPortal übermittelt.


Vorgehensweise


Aktive Beschäftigte


1. Klicken Sie auf das Menü "Bearbeiten | Personal"





2. Wählen Sie den Mitarbeiter aus, für den Sie eine Steuer-Id eintragen möchten.

3. Öffnen Sie das Register "Stammdaten".

4. Öffnen Sie das Register "Steuer".

5. Geben Sie die korrekte Steuer-ID ein.





Pflege Steuer-ID nach Austritt


1. Klicken Sie auf das Menü "Bearbeiten | Personal".





2. Öffnen Sie das Register "Ausgeschieden".

3. Wählen Sie den Mitarbeiter aus, für den Sie eine Steuer-Id eintragen möchten.

4. Öffnen Sie das Register "Stammdaten".

5. Öffnen Sie das Register "Steuer".

6. Geben Sie die korrekte Steuer-ID ein.





Hinweise


  • Das System unterstützt die Eingabe der 11-stelligen Steuer-ID.
  • Eine detaillierte Überprüfung der ID sorgt für die Vermeidung von Fehlern.
  • Nachträgliche Änderungen der Steuer-ID sind für einen definierten Zeitraum möglich, um eventuelle Korrekturen zu erleichtern.




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