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Vortragswerte für einen Minijob (538 € Job)

Einleitung

In dieser Hilfestellung wird Ihnen erklärt, wie Sie die Vortagswerte für einen Minijob (538 € Job) in unserem Programm LobuOnline erfassen.


Bedingungen

Das Erfassen der Vortragswerte ist nur dann notwendig, wenn Sie Ihre Mitarbeiter im aktuellen Jahr bereits über einen anderen Lohnanbieter abgerechnet haben. Wenn die Mitarbeiter in Ihrer Firma neu anfangen oder Sie zum Jahreswechsel zu uns gewechselt sind, ist das Eintragen der Vortragswerte nicht notwendig.


Das Modul Erfassung Vortragswerte muss aktiviert sein.


Vorgehensweise

1. Gehen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" auf den Punkt "Personal".





2. Es öffnet sich der Personalstamm. Wählen Sie nun den Mitarbeiter aus. Anschließend gehen Sie über das Register "Stammdaten" auf den Punkt "Extras 2" und klicken Sie auf die Schaltfläche "Vortragswerte anlegen".





3. Hier geben Sie die Vortragswerte des ausgewählten Mitarbeiters ein. Zunächst befinden Sie sich im Reiter "Allgemein". Hier wählen Sie im laufenden Jahr, bis zu welchem Monat Sie die Vortragswerte erfassen möchten.

(In unserem Bild werden im Monat April die Vortragswerte bis zum Monat März erfasst.)





4. Gehen Sie nun auf den Reiter "Steuer". Tragen Sie hier nun die Werte des ausgewählten Mitarbeiters aus der Gehaltsabrechnung oder dem Lohnkonto ein. Achten Sie hierbei auf die korrekten Felder und deren Beschriftung von links nach rechts.





5. Im nächsten Reiter "Sozialversicherung/Sonstiges" haben Sie zu Beginn die Möglichkeit, die KV-Tage und das KV-Brutto einzutragen. Sollten diese Werte beim ausgewählten Mitarbeiter in den anderen Zweigen der Sozialversicherung identisch sein, so können Sie einfach auf den Button "Übernehmen" hinter den KV-Tagen und dem KV-Brutto klicken und das Programm füllt die weiteren Felder aus. Wenn diese Werte nicht identisch sind, müssen Sie die Felder manuell befüllen.


Tragen Sie anschließend noch die Werte der Unfallversicherung und ggf. weitere Felder ein. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie auf die Schaltfläche  "Übernehmen", um die Werte zu speichern.





Hinweise


Rentenbefreiung Minijob


Hat sich der Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Beitragsgruppenschlüssel: 6100) und zahlt in die Rentenkasse ein, muss auch der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung unter dem Reiter "Steuer" eingetragen werden.




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