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Wichtige Informationen zum Jahreswechsel 2023/2024 (Erfassungskunden)

Einleitung

Sehr geehrter a.b.s.-Kunde,


zunächst möchten wir Ihnen auch auf diesem Wege ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. Wir freuen uns auf eine gute und produktive Zusammenarbeit und geben wie immer unser Bestes, damit Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung auch 2024 rund läuft.


Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung ab Januar 2024. Bitte lesen Sie sich die Punkte genau durch.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr a.b.s.-Team


Änderung von Beitragssätzen / Grundfreibeträgen




2023

2024


Monat

Jahr

Monat

Jahr

1. Beitragsbemessungsgrenze in
    der Renten- und
    Arbeitslosenversicherung

 

 

 



- Alte Bundesländer

- Neue Bundesländer

7.300 €

7.100 €

87.600 €

85.200 €

7.550 €

7.450 €

90.600 €

89.400 €


 



2. Kranken- und Pflegeversicherung

 

 



- Beitragsbemessungsgrenze

- Versicherungspflichtgrenze allgemein

- Besondere
  Jahresarbeitsentgeltgrenze

  für PKV-Mitglieder am 31.12.2002

4.987,50 €

5.550,00 €

 

4.987,50 €

59.850 €

66.600 €

 

59.850 €

5.175,00 €

5.775,00 €


5.175,00 €

62.100 €

69.300 €


62.100 €


 



3. Bezugsgröße

 

 



- Alte Bundesländer

- Neue Bundesländer

3.395 €

3.290 €

40.740 €

39.480 €

3.535 €

3.465 €

42.420 €

41.580 €


 



4. Geringfügigkeitsgrenze
    (Mini-Jobs)

 

 



- Verdienst

- Mindestbemessungsgrundlage für die
  Aufstockung des Pauschalbeitrags

520 €

 

175 €

6.240 €

 

2.100 €

538 €


175 €

6.456 €


2.100 €


 



5. Gleitzonenfaktor (Übergangsbereich)

 



- Übergangsbereich

- Gleitzonenfaktor

             520,01 € - 2.000 €

 0,6922

538,01 € - 2.000 €

           0,6846



 



6. Geringverdienergrenze




 - für Auszubildende seit 1.8.2003

325 €

--

325 €

--





7. Grenze für Familienversicherung

 

 



- normal

- für Angehörige mit Mini-Job

485 €

520 €

--

--

505 €

538 €

--

--


 



8. Hinzuverdienstgrenze bei
    Rentnern

 

 



- Vollrente wegen Alters vor Erreichen

der Regelaltersgrenze

(bei Erwerbsminderungsrente)

 

6.300 €


keine

6.300 €


 



9. Beitragssätze

 

 



- Rentenversicherung

- Arbeitslosenversicherung

- Krankenversicherung
  (allg. /ermäßigt)

- Zusatzbeitrag zur KV

- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV

- Pflegeversicherung

- Beitragszuschlag zur PV für

  Kinderlose

18,6 %

2,6 %

14,6%/14,0 %

 

je nach Kasse

                1,6 %

3,05 %

0,35 %

--

--

--

--

--

--

18,6 %

2,6 %

14,6%/14,0 %


je nach Kasse

1,7 %

3,4 %

0,6 %

(Entlastung ab 2. Kind)

--

--

--

--

--

--


 



10. Insolvenzgeldumlage

0,06 %

--

0,06 %

--


 



11. Maximaler Beitragszuschuss

      private KV/PV

 

 



- Private Krankenversicherung

- Private Pflegeversicherung

403,99 €

76,06 €


421,76 €

87,98 €



Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages von 10.908 € auf 11.604 € bei Ledigen bzw. von 21.816 € auf 23.208 € bei Verheirateten.


Wir werden diese Änderungen automatisch im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung ab 01.01.2024 für Sie berücksichtigen.

absPortal

Kommunikation ab 01.01.2024 ausschließlich über das absPortal:


Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verbindlich in Kraft getreten. Gemäß dieser Verordnung ist der unverschlüsselte Versand von vertraulichen Informationen und Daten untersagt. Als Ihr Service- Rechenzentrum möchten wir sicherstellen, dass Sie als Kunde durch unser absPortal und unseren Dokumentenversand geschützt sind. Die relevanten Dateien und Texte werden dabei nach dem SSL-Standard verschlüsselt, um sicherzustellen, dass Sie auch datenschutzrechtlich abgesichert sind. Darüber hinaus gewährleistet die Verwendung eines auf uns ausgestellten Zertifikats, dass a.b.s. der Betreiber dieser Webseite ist. Ein offizieller Penetrationstest hat zertifiziert, dass unser Portal höchsten Sicherheitsstandards entspricht.


Die sicherste Methode, Nachrichten und Informationen an uns zu senden, ist die Nutzung des absPortals unter www.portal.abs-rz.de. Auf diese Weise können Sie bequem und datenschutzkonform Nachrichten sowohl an uns als auch an Ihre Mitarbeiter versenden. Alle Kommunikation wird übersichtlich archiviert und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie das Portal auch, um uns Dokumente wie monatliche Abrechnungslisten, Personalstammblätter und andere erforderliche Daten und Nachrichten zukommen zu lassen.


Achtung: Nutzen Sie zur schnelleren und sicheren Kommunikation das absPortal. Da wir nur über das absPortal eine datenschutzkonforme Kommunikation sicherstellen können, nehmen wir ab 01.01.2024 keine E-Mails zu personenbezogenen Daten mehr an.


Auch die lo2-Importdatei mit den Listen und Auswertungen, die Sie als Kunde ins LobuOnline einlesen, erhalten Sie ab 01.01.2024 nur noch über das absPortal zugesendet.


Ihre Vorteile als Arbeitgeber finden Sie hier.


Digitaler Stundenzettel

Sie als Arbeitgeber sind auf Grund des aktuellen Urteils (Az: 1 ABR 22/21) des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu protokollieren. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße oder der Anzahl der Beschäftigten. Damit werden Sie gezwungen, ein entsprechendes System einzuführen. Mit a.b.s. sind Sie auch hier auf der sicheren Seite. Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine dem aktuellen Urteil entsprechende Lösung an: Den Digitalen Stundenzettel.


Detaillierte Informationen zum digitalen Stundenzettel erhalten Sie hier.


Digitale Personalakte

Wir möchten Ihnen im Rahmen die neue digitalePersonalakte von a.b.s. vorstellen. Die Personalakte ermöglicht es Ihren Mitarbeitern und Ihnen als Arbeitgeber, wichtige Dokumente hochzuladen, zu organisieren und einsehen zu können. Dies umfasst die Möglichkeit, Dokumente nach Art zu kategorisieren, verschiedene Dateiformate zu unterstützen, die Dokumente dem Arbeitgeber bereitzustellen und einen Massenexport von Dokumenten zu ermöglichen.


Funktionen:


  1. Hochladen von Dokumenten mit Dokumentenart: Der Arbeitgeber kann über das Portal wichtige Dokumente hochladen, z. B. Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise, Fortbildungszertifikate und andere relevante Unterlagen. Bei jedem Hochladen muss der Mitarbeiter eine Dokumentenart aus einer vordefinierten Liste auswählen, um die Übersichtlichkeit zu verbessern.

  2. Einsicht der Dokumente, geordnet nach Dokumentenart: Im Portal können Mitarbeiter ihre hochgeladenen Dokumente einsehen. Diese werden übersichtlich nach Dokumentenart sortiert angezeigt. Dadurch wird eine einfache Navigation und schnelle Zugriffsmöglichkeit auf bestimmte Dokumente ermöglicht.

  3. Unterstützung unterschiedlicher Dateiformate: Das System unterstützt eine Vielzahl von Dateiformaten, einschließlich PDF, DOCX, JPG und mehr. Dadurch können Mitarbeiter ihre Dokumente in verschiedenen Formaten hochladen, ohne sich Gedanken über Kompatibilitätsprobleme machen zu müssen.

  4. Mitarbeiter stellt Dokumente dem Arbeitgeber zur Ver-fügung: Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Dokumente für den Arbeitgeber hochzuladen. Dies ist besonders nützlich für die Weitergabe von Dokumenten wie beispielsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder steuerlichen Unterlagen. Siehe Rubrik "Von Mitarbeiter bereitgestellt". Löschfunktion, solange AG die Dokumente noch nicht in die Personalakte übernommen hat. Dokument wird aus Rubrik entfernt, wenn Arbeitgeber Dokument in die Personalakte übernimmt.

  5. Massenexport von Dokumenten: Das System ermöglicht es Mitarbeitern und Arbeitgebern, eine Gruppe von Dokumenten gleichzeitig herunter- zuladen. Dies ist besonders hilfreich, wenn umfangreiche Informationen benötigt werden, beispielsweise für Steuererklärungen oder Prüfungen.

  6. Dokumente benötigen einen Zeitstempel, der dem Anwender auch ausgegeben wird.

  7. Löschfunktion für Inhaber und Bearbeiter. Mitarbeiter darf seine selbst hochgeladenen Dokumente löschen.

  8. Inhaber und Bearbeiter haben Zugriff auf die Personalakte. Der Bearbeiter hat nur einen Lesezugriff.


Detaillierte Informationen zur digitalen Personalakte erhalten Sie hier.


Eingabehilfen – FAQ Artikel und Hilfevideos

Um Ihnen die Arbeit mit Ihren a.b.s. Formularen zu erleichtern, haben wir die gängigsten Praxisfälle in Hilfeartikeln für Sie dargestellt. Zudem haben wir eine Datenbank mit übersichtlichen Beiträgen zu bestimmen Fragestellungen für Sie als Kunden eingerichtet.


Sie finden diese ab sofort hier.


Termine für den Kassenvorlauf 2024

Der Beitragsnachweis muss einheitlich 2 Tage vor der Beitragsfälligkeit bei den Krankenkassen sein (=übermittelt), genauer bis 12:00 Uhr, 2 Tage vor der Fälligkeit. Das gilt für alle Kassen einheitlich. Die Beitragsfälligkeit wird von den Krankenkassen vorgegeben. Wir haben diese Regelung bei den Terminen für den Kassenvorlauf/Beitragsschätzung für 2024 berücksichtigt. Inklusive importierbaren ics-Kalender für Sie!


Die Termine für die Kassenvorläufe/Beitragsschätzungen finden Sie hier.


Abrechnungstermine Januar 2024

Die ersten endgültigen Lohnabrechnungen für Januar 2024 sind seit ab Montag, den 15.01.2023 möglich.



Checkliste zum Jahreswechsel 2024

Hinweis: Die Lohnabrechnungen für Januar 2024 können auf Grund der nötigen Programmanpassungen bei uns seit Montag, den 15.01.2024 durchgeführt werden. 


  • Die E-Mail-Kommunikation wird aus Datenschutzgründen ab 01.01.2024 sicher und bequem nur noch über unser absPortal stattfinden. Bitte reichen Sie daher Ihre Lohnaufträge ausschließlich über das absPortal unter https://portal.abs-rz.de ein.
    ACHTUNG: Wir stellen Ihnen ab 01.01.2024 aus Datenschutzgründen Ihre Lohndokumente (Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise etc.) nur noch online im absPortal zum einfachen und bequemen Download zur Verfügung.


  • Führt eine Veränderung Ihrer Mitarbeiterzahl zur Umlage1-Pflicht bzw. -Befreiung? (Umlagepflicht in der U1 besteht in der Regel bei bis zu 30 fest angestellten Mitarbeitern). Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
    Melden Sie uns bitte Veränderungen an Ihren gewünschten Erstattungssätzen im Krankheitsfall (U1) Ihrer Krankenkassen. Diese können in Abstimmung mit der jeweiligen Krankenkasse zum Jahresanfang geändert werden.


  • Hat sich bei Ihren Mitarbeitern die Anzahl der unter 25-jährigen Kinder geändert? Ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, wenn eines ihrer Kinder 25 Jahre alt wird. Sie teilen uns Änderungen diesbezüglich auf der Abrechnungsliste mit.
    Haben Sie Ihre Mitarbeiter mit Steuerfreibeträgen darauf hingewiesen, dass diese ihre Freibeträge für 2024 neu beantragen müssen? Nur dann können diese beim ELStAM-Verfahren korrekt berücksichtigt werden.


  • Führen Gehaltsanpassungen dazu, dass Ihre Mitarbeiter die Jahresentgeltgrenze (in der KV/PV 69.300 €) über- bzw. unterschreiten und diese damit in die freiwillig gesetzliche/private Krankenversicherung fallen bzw. krankenversicherungspflichtig werden?


  • Hat sich bei privat Krankenversicherten der Versicherungsbetrag zur Krankenversicherung oder der Versicherungsbetrag zur Pflegeversicherung geändert? Dann teilen Sie uns diesen auf unseren Abrechnungslisten mit. Melden Sie uns zusätzlich den Beitrag, den Ihre privat versicherten Mitarbeiter für die Grundversorgung / Basissicherung bezahlen. Dieser kann bei der privaten Krankenkasse erfragt werden. Der Beitrag für die Basissicherung muss uns für 2024 erneut mitgeteilt werden, da wir diesen nicht automatisch aus 2023 übernehmen dürfen.


  • Haben Sie bei Ihren Mitarbeitern mit betrieblicher Altersvorsorge die Beträge, nach Berücksichtigung der neuen Beitragsbemessungsgrenze (RV-West) bzw. der steuerlichen Freigrenzeund des Arbeitgeberzuschusses, angepasst? Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Versicherung bzw. Ihren Versicherungsmakler.


  • Haben Sie alle Unterlagen von den Mitarbeitern (Versicherungsnachweis, Sparverträge etc.)?


  • Über fehlende Unterlagen können Sie Ihre Mitarbeiter auch über unseren Infotext auf der Lohnabrechnung informieren.


  • Sind etwaige Daueraufträge den neuen Beiträgen angepasst?




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