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Digitaler Stundenzettel Arbeitnehmer Abwesenheiten/Fehlzeiten erfassen

Einleitung

In diesem Artikel wird beschrieben, wie Sie als Mitarbeiter in Ihrem Arbeitnehmerkonto Ihre Fehlzeiten (Abwesenheit genannt) wie z.B. Urlaub, Krankheit, Feiertag, Überstundenabbau etc. erfassen können. 


Bedingungen

Sie müssen sich im absPortal mit Ihren Benutzerdaten eingeloggt haben (www.portal.abs-rz.de).


Vorgehensweise

1. Klicken Sie in der Menüleiste auf "Stundenzettel“. Es öffnet sich die Übersicht für den Digitalen Stundenzettel.

2. Im Abschnitt "Neuen Eintrag erstellen" klicken Sie danach auf die Schaltfläche "Abwesenheit erfassen".




3. Wählen Sie im folgenden Fenster zunächst den Zeitraum (von, bis), die Art der Abwesenheit und ob es sich um eine unbezahlte Abwesenheit handelt.

4. Unter den erweiterten Funktionen wählen Sie entweder ein hinterlegtes Arbeitszeitmodell oder ggf. die Stundenanzahl, die Sie normalerweise arbeiten würden, aus.




5. Klicken Sie zum Beenden der Eingabe auf "Erfassen", so dass die Abwesenheitszeit gespeichert wird.

In Beispiel wurde für die Zeit vom 02.09.24 bis 06.09.24 eine bezahlte Abwesenheit/Fehlzeit "Krankheit mit Attest" erfasst werden. 





6. Nach Erfassung wird die Abwesenheit im Kalendarium angezeigt. In unserem Beispiel war ein Arbeitszeitmodell mit täglich 8 Stunden Arbeitszeit hinterlegt, so dass für diese Woche 40 Stunden bezahlte Abwesenheit hinterlegt wurde.





7. Mit einem Klick auf einen Wochentag sehen Sie die erfassten Einträge und können diese hier auch über das "Mülltonnen-Symbol" wieder löschen. Da in diesem Beispiel ein Zeitraum (02.09.-06.09.) erfasst wurde, würden Sie in jeder Tagesansicht auch immer den kompletten Zeitraum löschen uns keine einzelnen Tage.  





Bereits erfasste Zeiten korrigieren:

! Bitte wenden Sie sich immer direkt an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie falsche Zeiteinträge erfasst haben und diese korrigieren müssen. Ihr Arbeitgeber kann die Zeiten für Sie anpassen. 



Hinweise

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihr Passwort streng vertraulich behandeln und vor dem Zugang Dritter schützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das absPortal missbräuchlich verwendet wird. 

Fall Sie Ihr Passwort oder alle Zugangsdaten vergessen haben oder sich einfach nicht mehr ins Portal einloggen können, so wenden Sie sich bitte auch direkt an Ihren Arbeitgeber, dieser kann Ihr Passwort zurücksetzen und Ihnen einen neuen Aktivierungsbrief aushändigen.




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