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Zugriff Lohn-Listen einschränken (Portal)

Einleitung

In diesem Artikel wird beschrieben, wie Sie als Inhaber/Arbeitgeber einem Sachbearbeiter den Zugriff auf die Auswertungslisten freigeben bzw. einschränken können.


Bedingungen

Sie müssen sich als Inhaber im absPortal mit Ihren Benutzerdaten eingeloggt haben (www.portal.abs-rz.de).

In der absPortal-Administration wurde bereits ein Sachbearbeiter angelegt.

Für die Anlage von Sachbearbeitern im absPortal orientieren Sie sich bitte an folgender Hilfestellung: "Bearbeiter anlegen



Vorgehensweise

1. Wählen Sie im Menü "Einstellungen" (Symbol oben rechts auf der Seite) die Option "Administration" aus.





2. Wählen Sie anschließend im Menü "Bearbeiter" den betreffenden Sachbearbeiter, für den die Listenansicht definiert bzw. eingeschränkt werden soll, und klicken hier auf das "Lupen-Symbol".




3. In den "Bearbeiter-Details" klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche für die Änderung der Listenauswahl.





4. Im Menü "Listenauswahl bearbeiten" markieren Sie die Auswertungslisten, die Ihrem Sachbearbeiter angezeigt werden dürfen und beenden die Bearbeitung mit "Speichern" und "Schließen". Schließen Sie im Anschluß noch das Menü "Bearbeiter-Details". 





Beispiel: 

Im folgenden Bespiel wurde die Listenauswahl für den Bearbeiter Hugo Friedrich auf lediglich 3 Auswertungslisten eingeschränkt. Der Bearbeiter hat somit pro Monat nur Zugriff auf:

  • die Beitragsabrechnung
  • das Firmenstammblatt
  • das Lohnjournal 



Hinweise

Sonderfall: Der Bearbeiter darf für die Firma Nachrichten schreiben und empfangen, jedoch keinerlei Zugriff auf Auswertungslisten jeglicher Art haben.

Für diesen Fall muss dem Bearbeiter eine Liste freigegeben werden, welche für die Firma keine Relevanz hat. In den meisten Fällen kann das die Kostenträgerliste sein, da die wenigsten Firmen mit Kostenträgern arbeiten.   





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