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Schritt 5: Vortragswerte Ihrer Mitarbeiter erfassen


Einleitung

Dieser Artikel beschreibt, wie Sie das Modul "Erfassung Vortagswerte" aktivieren und anschließend die Vortagswerte Ihrer Mitarbeiter in unserer Lohnsoftware "LobuOnline" erfassen. 


Bedingungen

Das Erfassen der Vortragswerte ist nur dann notwendig, wenn Sie Ihre Mitarbeiter im aktuellen Jahr bereits über einen anderen Lohnanbieter abgerechnet haben. Wenn die Mitarbeiter in Ihrer Firma neu anfangen oder Sie zum Jahreswechsel zu a.b.s. gewechselt sind, ist das Eintragen der Vortragswerte nicht erforderlich und Sie können direkt zu Schritt 6: Vorläufige & endgültige Abrechnung durchführen übergehen!


Beispiel 1:

Sie rechnen ab dem Abrechnungsmonat 09/2024 über das a.b.s.-System ab. Von Januar bis August 2024 erfolgte die Lohnabrechnung z.B. über den Steuerberater.

In diesem Fall müssen Sie die Lohnkonten Ihrer Mitarbeiter vom 01.01.2024 bis 31.08.2024 beim Steuerberater anfordern und die Vortragswerte in unserem Lohnsystem eintragen.


Beispiel 2:

Sie rechnen ab dem Abrechnungsmonat 09/2024 über das a.b.s.-System ab. Ihre Mitarbeiter sind alle nach dem 31.08.2024 in Ihren Betrieb eingetreten.

Sie müssen in diesem Fall keine Vortragswerte erfassen.


Beispiel 3:

Sie rechnen ab dem Abrechnungsmonat 01/2024 über das a.b.s.-System ab. Im Jahr 2023 erfolgte die Lohnabrechnung z.B. über den Steuerberater.

Sie müssen in diesem Fall keine Vortragswerte erfassen. Sie sollten allerdings in den Monaten Januar bis März 2024 keine Einmalzahlungen an Ihre Mitarbeiter leisten, da sonst unter Umständen Vortragswerte bezüglich der Märzklausel zu erfassen sind.


Für das Erfassen der Vortragswerte muss das Modul (Erweiterung) "Erfassung Vortragswerte" aktiviert werden. Dieses Modul können Sie nicht selbstständig aktivieren, da Sie hierfür einen sogenannten Freigabe-Code benötigen. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter 089 223322 in München oder 0371 6907777 in Chemnitz.


Wenn das Modul für die Firma aktiviert ist, benötigen Sie nun für die Erfassung der Vortragswerte sowohl die Gehaltsabrechnungen, als auch die Lohnkonten des bisherigen Dienstleisters. Anhand dieser Dokumente können Sie die genauen Jahressummen bis zum Vormonat als Vortragswerte der Mitarbeiter eintragen.


Vorgehensweise

Wie Sie die Vortragswerte erfassen, ist in der Hilfestellung "Erfassung Vortragswerte" beschrieben. Gerne können Sie uns bei Fragen dazu unter der 089-223322 in München oder 0371-6907777 in Chemnitz kontaktieren.



Weiter gehts mit Schritt 6: Vorläufige & endgültige Abrechnung durchführen




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