In dieser Hilfestellung geht es um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und wie Sie diese als Erfassungskunde abrufen können.
Ab dem 01.01.2023 wird der Abruf von Daten einer Arbeitsunfähigkeit auch für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Ihre Mitarbeiter legen Ihnen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vor, sondern diese wird automatisch vom behandelnden Arzt an die jeweilige Krankenkasse des Mitarbeiters elektronisch übermittelt.
keine
Für die Anfrage zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bitten wir Sie, sich direkt an die Krankenkassen mittels der ITSG-Software "SV-Meldeportal" zu wenden. Das SV-Meldeportal ist eine systemgeprüfte Anwendung, die Ihnen unter anderem die Abgabe von Meldungen, Beitragsnachweisen und eAU-Anfragen so einfach wie möglich macht.
Die Vorteile des SV-Meldeportals:
Weitere Informationen zum SV-Meldeportal finden Sie auf der offiziellen Homepage der ITSG.