In dieser Hilfestellung geht es um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich in Folge einer Krankheit arbeitsunfähig ist und kein Eigenverschulden zur Erkrankung führte.
Kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht:
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht für mindestens 6 Wochen (42 Kalendertage). Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Sofern Sie am Umlageverfahren U1 teilnehmen, müssen Sie auch einen Erstattungsantrag AAG erstellen. Wichtig hierbei ist, dass die Erstattungsanträge pro Kalendermonat zu erstellen sind.
→ Bei Gehaltsempfängern erfolgt eine Erstattung aus den Lohnarten, welche beim Mitarbeiter entweder in den Stammdaten oder Monatsdaten als laufende Bezüge verwendet werden, über die 30stel Regelung.
→ Bei Mitarbeitern, die auf Stundenlohnbasis abgerechnet werden, verwenden Sie bitte für die auf die Krankheit entfallenden Stunden die Lohnart LA 140. Für den Erstattungsantrag wird dieser Betrag zu 100% verwendet.
1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten" den Punkt "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
3. Klicken Sie auf "Monatsdaten" und "Urlaubs- und Fehlzeiten".
3. In der Urlaubs- und Fehlzeiten Maske können Sie nun unter "von" und "bis" den Zeitraum der Fehlzeit hinterlegen.
4. Wählen Sie nun einen "Status". In diesem Fall "22 Krank mit Entgeltfortzahlung".
5. Anschließend klicken Sie auf "Eintragen".
Im darunter angezeigten Kalendarium wird Ihnen nun die Fehlzeit bildlich dargestellt.
1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten" den Punkt "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
3. Klicken Sie auf "Monatsdaten" und "Erstattung AAG".
4. Dort klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".
5. Wählen Sie den Punkt "Krankheitsfall/Lohnfortzahlung" aus und klicken auf "Weiter".
6. Sofern Sie die Fehlzeit vorab eingetragen haben, wird Ihnen diese nun bei "Krank ab" und "bis" vorgeschlagen. Andernfalls geben Sie hier den Zeitraum der Fehlzeit im aktuellen Monat an. Wählen Sie die "Krankheitsursache" aus und geben Sie an, ob am 1. Tag der Krankheit gearbeitet wurde.
7. Klicken Sie nun auf "Weiter".
8. Es öffnet sich eine Zusammenfassung. Sind die Angaben korrekt, klicken Sie auf "Speichern".
Wichtig! Kontrollieren Sie für eine erfolgreiche Erstattung durch die Krankenkasse folgende Voraussetzungen:
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt grundsätzlich für mindestens 6 Wochen (42 Kalendertage). Diese Sechs-Wochen-Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Tritt die Arbeitsunfähigkeit aber an einem Arbeitstag vor Beginn der Arbeit ein, zählt dieser Tag mit. Ebenso gilt die Sechs-Wochen-Frist für ein und dieselbe Krankheit. Wird der Arbeitnehmer hingegen wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, so besteht für jeden Krankheitsfall ein separater Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Im Normalfall besteht bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - wie bei einer normalen Krankheit - gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten 6 Wochen der Krankheit. Somit müssen Sie hier ebenso den Status "22 Krank mit Entgeltfortzahlung" im Register "Urlaubs- und Fehlzeiten" hinterlegen.
Das Umlageverfahren U1 gilt für Krankheitsaufwendungen und ist eine Kostenübernahme für "kleine" Arbeitgeber mit bis zu 30 Vollzeitbeschäftigten. Der Umlagesatz wird von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Der Arbeitgeber bekommt dann im Krankheitsfall von der jeweiligen Krankenkasse des Arbeitnehmers bis zu 80 % der Kosten erstattet. Arbeitgeber mit über 30 Vollzeitbeschäftigten sind vom U1-Verfahren ausgeschlossen.
Sie sollten einmalig Ihre verwendeten Lohnarten auf Erstattungsfähigkeit überprüfen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
1. Wählen Sie im Hauptmenü unter „Bearbeiten/Firma“ die Registerkarte "Lohnarten" aus.
2. Sortieren die LA über die Spaltenüberschrift.
3. Markieren die entsprechende Lohnart (z.B. LA 099 Gehalt, LA 154 Aushilfslohn, etc.) und klicken auf "Ändern".
4. Prüfen Sie, ob unter den Eigenschaften die „Erstattungsfähig bei Entgeltfortzahlung“ vermerkt ist. Falls nicht, setzen Sie das Häkchen entsprechend.
5. Klicken Sie auf "Übernehmen".