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Arbeitnehmer mit Versorgungswerk


Einleitung

In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wo und wie die Eingaben für Arbeitnehmer, die in einem Versorgungswerk (Berufsständische Versorgungseinrichtung) versichert sind, in der Lohnsoftware "LobuOnline" erfasst werden.


Bedingungen

Versorgungswerke sind berufsständische Versorgungseinrichtungen, die an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung treten (z.B. für Apotheker, Ärzte, Architekten, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer).


Arbeitnehmer, die über ein Versorgungswerk versichert sind, können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Für bestimmte Berufe ist eine Altersvorsorge in einer Versorgungseinrichtung vorgeschrieben.


Wer auf diese Weise pflichtversichert ist, wird zugleich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Die Angehörigen der sogenannten freien Berufe können Ihre Rentenversicherungsbeiträge anstatt an die normale gesetzliche Rentenversicherung auch an eine berufsständische Versorgungseinrichtung, wie z.B. die Bayerische Ärzteversorgung, die Bayerische Architektenversorgung etc., abführen.


Vorgehensweise


Modul aktivieren


1. Wählen Sie "Extras" im LobuOnline Hauptmenü.

2. Klicken Sie auf "Einstellungen" und wählen dann das Register "Module" aus.




3. Suchen Sie nach dem Modul "Berufsständische Versorgungseinrichtung" und wählen es einen Doppelklick oder mit "Ändern" aus.





4. Es öffnet sich ein neues Fenster in dem Sie auswählen, ob das Modul nur für Ihre Firma oder für alle Firmen aktiviert werden soll. Klicken Sie auf "Übernehmen" und schließen das noch offene Fenster. Das Modul ist nun aktiviert und Sie können mit dem Einrichten fortfahren.





Versorgungswerk einrichten


1. Zur Einrichtung im Firmenstamm wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.





2. Wählen Sie das Register "SV" und klicken auf die Schaltfläche "Neu" 





3. Wählen Sie die Option "Berufsständische Versorgungseinrichtung (BV)" aus und klicken dann auf "Weiter".





4. Suchen Sie die richtige Versorgungseinrichtung aus der Auflistung und markieren diese blau. Klicken Sie dann auf "Weiter".





5. Nun werden Ihnen detaillierte Daten der Versorgungseinrichtung angezeigt. Stellen Sie ggf. noch die Zahlungsart ein und klicken dann auf "Übernehmen".





Das Versorgungswerk (Berufsständische Versorgungseinrichtung) ist jetzt im Firmenstamm angelegt. Beitragssätze müssen hier keine hinterlegt werden, da ohnehin nur die RV-Beiträge zum aktuell gültigen Rentenversicherungssatz abgeführt werden müssen.



Personaldaten pflegen:


Selbstzahler - Soll der Mitarbeiter die Beiträge selbst an die Versorgungskammer abführen?


Der Mitarbeiter erhält von Ihnen die Hälfte des gesamten RV-Beitrages erstattet und muss sich selbst um die Abführung/Zahlung an die Versorgungskammer kümmern. Es wird monatlich ein Beitragsnachweis für die jeweilige Versorgungseinrichtung erstellt. Diesen übermitteln wir elektronisch, sofern die Versorgungseinrichtung am elektronischen Verfahren teilnimmt. Das Häkchen bei Firmenzahler wird nicht gesetzt.


1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





2. Klicken Sie beim betroffenen Mitarbeiter im rechten Bereich auf das Register "Stammdaten".

3. Wählen Sie danach das Unterregister "Sozialversicherung" aus.

4. Klicken Sie in der SV-Berechnung "Rentenversicherung" an und wählen "9 Erstattung Rentenversicherung“ aus. Die "9" ist ein interner Programmschlüssel, der bei den DEÜV-Meldungen aber mit "0" gemeldet wird.





5. Wechseln Sie in den Stammdaten zum Reiter "Extras".

6. Wählen Sie die bereits hinterlegte "Versorgungseinrichtung" und lassen das Häkchen bei "Firmenzahler" deaktiviert. Die Mitgliedsnummer des Mitarbeiters wird in diesem Fall nicht benötigt.






Firmenzahler - Soll die Firma die Beiträge an die Versorgungskammer abführen?



Dem Mitarbeiter wird der Beitrag zur Rentenversicherung in Abzug gebracht. Es wird auch monatlich ein Beitragsnachweis für die jeweilige Versorgungseinrichtung erstellt. Diesen übermitteln wir elektronisch, sofern die Versorgungseinrichtung am elektronischen Verfahren teilnimmt.


1. Navigieren Sie hierfür beim Personal unter "Stammdaten" in die Registerkarte "Extras"

2. Tragen Sie die zuständige Versorgungseinrichtung und die Mitgliedsnummer des Mitarbeiters ein. (Liegt Ihnen die Mitgliedsnummer nicht vor, können Sie diese bei der zuständigen Versorgungseinrichtung erfragen.

3. Setzten Sie das Häkchen bei "Firmenzahler".





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse bzw. an die berufsständische Versorgungseinrichtung des Arbeitnehmers.



Beispiel eines Beitragsnachweises/Beitragsabrechnung:





Auswirkung Sozialversicherungsmeldung


Haben Sie also im LobuOnline den Beitragsgruppenschlüssel 1911 eingetragen, so wird als Beitragsgruppe 1011 monatlich gemeldet.




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