In dieser Hilfestellung wird der Sachverhalt bei Krankheit eines Arbeitnehmers (länger als 6 Wochen bzw. 42 Kalendertage) hinsichtlich dem Krankengeld beschrieben.
Ebenso wird beschrieben, wie Sie jenen Vorfall korrekt in unserem Programm LobuOnline hinterlegen.
Wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank sein sollte, wird die Lohnfortzahlung durch das Krankengeld abgelöst.
Genau ab dem 43. Krankheitstag übernimmt also die Krankenkasse für gesetzlich Krankenversicherte die Zahlung des Krankengeldes.
1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" den Menüpunkt "Personal" aus.
2. Wählen Sie nun den Mitarbeiter aus, welcher länger als 6 Wochen krankgemeldet ist.
1. Gehen Sie zu "Monatsdaten".
2. Nun hinterlegen Sie bei "Urlaubs- und Fehlzeiten" den Zeitraum der Krankheit Ihres Mitarbeiters.
3. Tragen Sie das Datum in die Felder "von" und "bis" ein.
4. Wählen Sie nun den Status "05 Krankengeld von KK" aus.
5. Übernehmen Sie diesen mit dem Feld "Eintragen".
Nun wird der Zeitraum der Zahlung durch die Krankenkasse grau dargestellt.
Die Tage der Lohnfortzahlung Ihrerseits sind gelb markiert.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 wird nur erstellt, wenn der Mitarbeiter einen vollen Kalendermonat im Krankengeldbezug ist.
Eine Entgeltbescheinigung für die Berechnung von Krankengeld wird nicht automatisch erstellt. Diese kann mittels der ITSG-Software "SV-Meldeportal" erstellt oder als Zusatzleistung bei a.b.s. beauftragt werden.
Falls Sie die Eingabe der Krankheitstage im laufenden Monat tätigen sollten, wird für die in den Stammdaten des Mitarbeiters hinterlegten Lohnarten für fixe Bezüge automatisch eine Kürzung nach der 30stel Methode durchgeführt.