In dieser Anleitung finden Sie viele detaillierte Informationen zum Kassenvorlauf/Beitragsschätzung.
Die Beitragsschätzung ist eine Standardleistung, die a.b.s. für Sie erbringt. Diese Leistung könnte von Ihnen abbestellt worden sein. Um sicherzustellen, dass bei Ihnen die Leistung aktiviert ist, können Sie sich an unsere Service-Hotline in München 089 / 22 33 22 oder in Chemnitz 0371 / 690 77 77 wenden.
Beitragsnachweise sind in der Regel monatlich am fünftletzten Bankarbeitstag abzugeben. Die Fälligkeit der Beiträge (Überweisung) ist am drittletzten Bankarbeitstag des Monats. Die Beitragsschätzung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Beitragsnachweise fristgerecht an die Krankenkassen zu übermitteln und somit mehr Zeit für die endgültige Abrechnung zu haben.
Die Termine zur Beitragsschätzung sind monatlich und fristgerecht vor dem Fälligkeitstermin des Beitragsnachweises von uns terminiert. Diese werden jährlich bereits vor dem ersten Abrechnungslauf im Januar festgelegt und können im Downloadbereich unter sonstige Dokumente eingesehen werden.
Die Beitragsschätzung wird nur ausgeführt, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Beitragsschätzung erfolgt i.d.R. auf der Grundlage der Vormonatsdaten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine genauere Schätzung auf Basis einer vorläufigen Abrechnung inkl. aktueller Lohndaten erstellen zu lassen.
In diesem Fall werden für die Beitragsschätzung die Abrechnungsdaten des Vormonats verwendet. Sie erhalten die Auswertungen zur Beitragsschätzung, entweder im absPortal hochgeladen oder als Lo2-Datei zum Import in LobuOnline per E-Mail zugesandt.
In diesem Fall müssen Sie zunächst die Abweichungen zum Vormonat (z.B. Eintritt neuer Mitarbeiter, Austritt von Mitarbeitern, Gehaltsanpassungen etc.) im aktuellen Abrechnungszeitraum erfassen. Stellen Sie ebenfalls sicher, dass keine Fehler in der Kontrollübersicht vorhanden sind.
Anschließend übermitteln Sie uns eine vorläufige Abrechnung, wobei Sie folgendes beachten:
1. Gehen Sie im Hauptmenü über "Datei" auf den Punkt "Abrechnung erstellen".
2. Sollten Hinweise vorhanden sein, setzen Sie den Haken "Hinweise ignorieren".
3. Unter Abrechnungsoptionen ist die "vorläufige Abrechnung" ausgewählt und der Haken "für Kasenvorlauf (Beitragsschätzung) nutzen" ist gesetzt.
4. Klicken Sie nun auf "Auswerten".
Hinweise
Im folgenden Beispiel sehen Sie die Beitragsschätzung der BKK Mobil Oil im Monat April. Im oberen Teil sind die Werte der Schätzung einsehbar, mit einem Gesamtbetrag für April von 659,93 €.
Im mittleren Teil sehen Sie den Übertrag aus dem Vormonat. Hier wird aus der tatsächlichen Abrechnung März eine Differenz in Höhe von 449,44 € in die Beitragsschätzung für den April übertragen. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Kassenvorlauf 03.2022 und einer endgültigen Abrechnung ebenfalls für 03.2022. Im Vormonat zu viel oder zu wenig bezahlte Beiträge werden im nachfolgenden Monat verrechnet.
Somit ergibt sich auf dem Beitragsnachweis an die BKK Mobil Oil ein Gesamtbeitrag in Höhe von 1109,37 €.
Im folgenden Beispiel sehen Sie die endgültige Beitragsabrechnung der BKK Mobil Oil im Monat April. Im oberen Teil sehen wir, dass sich die tatsächlich abgerechneten Werte von der Beitragsschätzung unterscheiden. Hier kam nun ein Gesamtbetrag für April von 608,23 € raus.
Darunter sehen Sie den Übertrag aus dem Vormonat, welcher gleich geblieben ist bei 449,44 €. Ebenso sehen wir den Gesamtbeitrag der Beitragsschätzung für April in Höhe von 1109,37 €.
Da bei der tatsächlichen Abrechnung nun ein Gesamtbeitrag in Höhe von 1057,67 € rauskam, ergeben sich 51,70 € zu viel gezahlte Beiträge im April. Diese Differenz wird nun bei der Beitragsschätzung für den Monat Mai berücksichtigt.
Am Stichtag werden die Beitragsschätzungen für alle Kunden durchgeführt. Diese werden dann an die Annahmestellen der Krankenkassen verteilt und Sie erhalten von uns die Auswertungen der Beitragsschätzung.
Die Beitragsnachweise sind in der Regel monatlich zwei Arbeitstage vor Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbetrages (drittletzter Bankarbeitstag eines Monats) pro Krankenkasse abzugeben.
Die Termine zur Beitragsschätzung sind monatlich und fristgerecht vor dem Fälligkeitstermin des Beitragsnachweises von uns terminiert. Sie können die Schätztermine in unserem Downloadbereich unter sonstige Dokumente einsehen.
Sofern Sie uns eine genauere Schätzung auf Basis einer vorläufigen Abrechnung zukommen lassen möchten, müssten Sie diese bis um 07:30 Uhr am Stichtag auswerten lassen.