In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie privat krankenversicherte Arbeitnehmer korrekt für die Lohnabrechnung in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegt werden.
Überschreitet der Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er versicherungsfrei in der Krankenversicherung.
Der Arbeitnehmer kann jetzt wählen, ob er freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben will oder ob er sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichern möchte. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer für die Überweisung der Beiträge selbst verantwortlich. Im Einverständnis mit dem Arbeitgeber, kann aber auch dieser die Überweisung der Beiträge übernehmen.
Mitglieder eines privaten Versicherungsunternehmens haben Anspruch - teilweise unter bestimmten Voraussetzungen - auf Zuschüsse zur KV und PV durch den Arbeitgeber (siehe Hinweise).
Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist die letzte gesetzliche Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert war, die zuständige Einzugsstelle.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Navigieren Sie in den "Stammdaten" zur Registerkarte "Sozialversicherung".
4. Im Bereich SV-Berechnung geben Sie den Beitragsgruppenschlüssel 8 1 1 0 ein. Für die RV- und AV-Beiträge wählen Sie im Feld "Krankasse" die letzte gesetzliche Kasse des Arbeitnehmers aus. (wenn diese nicht ermittelbar ist, dann eine bereits vorhandene KK, z.B. AOK)
5. Unterhalb geben Sie den privaten "KV-Beitrag" und privaten "PV-Beitrag" ein.
6. Erfassen Sie weiterhin noch die "Basissicherung" (Summe privater KV + PV Beitrag).
Hinweise
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt in Deutschland, ab wann Arbeiter und Angestellte versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Übersteigt das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, endet die Versicherungspflicht in der GKV und die Arbeitnehmer werden freiwillige Mitglieder in der GKV. Sie dürfen in die private Krankenversicherung wechseln.
Arbeitnehmer mit einem privaten Versicherungsunternehmen haben auch Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss bei der Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer eine Bescheinigung der Versicherung beibringt, wonach ein zuschussfähiger Vertrag besteht. Für die Berechnung wird der allgemeine Beitragssatz (7,3%) zzgl. der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (0,65%) zugrunde gelegt.
Außerdem sind privat Krankenversicherte verpflichtet, bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen eine Pflegeversicherung abzuschließen. Hierbei besteht ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von höchstens 1,525% der Beitragsbemessungsgrenze.