In den nachfolgenden Schritten wird beschrieben, wie Sie als Online-Kunde (Sie geben die Daten in unser Programm "LobuOnline" ein) Korrekturen von Fehlzeiten im nächsten/neuen Monat anlegen und abrechnen können.
Änderungen können im Lohnprogramm "LobuOnline" nur in einem aktuell geöffneten Abrechnungszeitraum erfasst werden. Ggf. ist zunächst ein neuer Zeitraum anzulegen.
Die Änderungen werden rückwirkend im aktuellen Abrechnungszeitraum vorgenommen. Es wird nicht die bereits gelaufene Abrechnung wiedergeöffnet. Gründe für das Ändern einer bereits abgeschlossenen Abrechnung können z.B. sein:
Für eine Korrektur einer bereits abgerechneten Lohnabrechnung gehen Sie wie folgt vor:
Im folgenden Beispiel wurde eine Abrechnung wegen fortlaufendem Krankengeld geändert.
1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.
4. Klicken Sie auf "Anlegen".
8. Korrigieren Sie im Anschluss ggf. noch das Gehalt. Die Anpassung des Gehalts aufgrund der Änderung einer Fehlzeit erfolgt bei einer Neuberechnung nicht automatisch. Diese Änderung muss manuell erfasst werden, sofern erforderlich. Wenn Sie das Gehalt kürzen möchten/müssen, wechseln Sie in den Reiter "Lohn und Gehalt" unter "Monatsdaten" und kürzen das Gehalt entsprechend um weitere Fehltage.
Im folgenden Beispiel hat der Mitarbeiter ein Gehalt in Höhe von 3.000,00 € und die Fehlzeit betrug insgesamt 9 Kalendertage. Somit wird sein Gehalt um 900,00 € reduziert.
Werden allerdings Fehlzeiten im laufenden Monat (Zeitraum ist also noch nicht abgerechnet) erfasst, dann wird vom System eine automatische Kürzung vorgenommen, sofern die Lohnart in den Mitarbeiter-Stammdaten im Register Lohnarten eingetragen wurde und im Firmenstamm-Register Lohnarten bei der entsprechenden Lohnart die Eigenschaft "Fixbeträge automatisch kürzen" angehakt ist.
Für eine Korrektur bzgl. einer bezahlten Fehlzeit legen Sie für den entsprechenden Mitarbeiter -ebenso wie oben in den Schritten 1. bis 7. beschrieben- eine Neuberechnung für den zu korrigierenden Zeitraum an und erfassen bzw. ändern im Urlaubs- und Fehlzeiten - Kalender die entsprechende Fehlzeit (z.B. Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, etc.). Da das Arbeitsentgelt in diesen Fällen weiter gezahlt wird, ist hier i.d.R. keine Anpassung der Bezüge erforderlich.
Orientieren Sie sich bei den Eingaben auch an den Hilfestellungen für Fehlzeiten - erfassen diese dann aber in den Korrekturmonaten.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.