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Krank bei Eintritt

Einleitung

In diesem Artikel wird beschrieben, wie vorzugehen ist, wenn ein Mitarbeiter bei Eintritt krank ist.


Bedingungen

Ist ein Arbeitnehmer krank und arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber in der Regel für die ersten 6 Wochen (42 Kalendertage) den Lohn weiter (Lohnfortzahlung). Dieses Recht besteht jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen (28 Kalendertage) ununterbrochen dauert (§ 3 Abs. 3 EFZG). Ist der Mitarbeiter am ersten Tag (Eintrittsdatum) der Beschäftigung bereits erkrankt, so muss die Fehlzeit "Krank bei Eintritt" hinterlegt werden. 


Der Arbeitgeber muss während der ersten 4 Wochen bzw. 28 Kalendertage des Arbeitsverhältnisses den Lohn nicht weiter zahlen. Die Krankenkassen zahlen den Mitarbeitern in diesem Zeitraum direkt das Krankengeld. Die Wartezeit kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verkürzt werden, was den Mitarbeitern zugute kommt.


Ist der Arbeitnehmer länger als 4 Wochen krank, zahlt der Arbeitgeber nach Ablauf der Wartezeit ab Woche 5 bis zu 6 Wochen weiter. Die Wartezeit mindert nicht den Anspruch auf Weiterzahlung.


Vorgehensweise

In diesem Beispiel hat der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis am 01. Mai 2022 begonnen und das Gesamtgehalt beträgt 3.500,00 Euro. Er erkrankte in den ersten 28 Tagen, direkt am ersten Tag der Beschäftigung und war vom 01. Mai 2022 bis 12. Mai 2022 abwesend. Der Krankenstand wird daher als Fehlzeit 56 "Krank bei Eintritt" erfasst und der Lohn/das Gehalt wird um die 12 Abwesenheitstage gekürzt. Zur Berücksichtigung einer Krankheit während der 4-wöchigen Wartezeit:


1. Gehen Sie in den Reiter "Monatsdaten".

2. Gehen Sie zu "Urlaubs- und Fehlzeiten".

3. Tragen Sie nun "von - bis" Datum ein.

4. Wählen Sie den Status "56 Krank bei Eintritt" 

5. Und klicken Sie auf "Eintragen".





Der Krankenstand wird dann im Kalender grau dargestellt.





Unter den "Monatsdaten" im Reiter "Lohn und Gehalt" wird das neue Bruttoentgelt angezeigt. Das Programm kürzt das Gehalt automatisch, wenn die "automatische Kürzung" bei der jeweiligen Lohnart aktiv ist, sowie in unserem Beispiel.





Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Es wird eine Entgeltbescheinigung benötigt, die nicht automatisch vom LobuOnline erstellt wird.


Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.


Wird der Krankenstand nachträglich als Korrektur für den Abrechnungsmonat erfasst, muss die entsprechende Entschädigung im Korrekturmonat manuell gekürzt werden. Sie können hier die Abkürzungsmethode des Programms als Orientierungshilfe verwenden oder andere gebräuchliche Formeln für Berechnungen verwenden (z.B. Arbeitstage, Kalendertage usw.).


Auswirkungen Melde- & Bescheinigungswesen


Die SV-Anmeldung Grund 10  wird nicht zum Eintrittsdatum erstellt, sondern erst dann, wenn der AN wieder genesen ist.


Die Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes wird nicht automatisch erstellt. Diese kann mittels der ITSG-Software "SV-Meldeportal" erstellt oder als Zusatzleistung bei a.b.s. beauftragt werden.




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