In dieser Hilfestellung werden verschiedene Beitragsgruppenschlüssel aufgelistet und beschrieben, wie sie in der Lohnsoftware "LobuOnline" zu hinterlegen sind.
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dieser wird für jeden Arbeitnehmer bei den Stammdaten zur Sozialversicherung in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung hinterlegt.
Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses sind in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich. Damit besteht die Notwendigkeit einer Angabe von 4 Ziffern. Diese Angabe nennt man "Beitragsgruppenschlüssel".
Typische Beitragsgruppenschlüssel in LobuOnline sind mit einer kurzen Beschreibung in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Beitragsgruppenschlüssel | Beschreibung |
---|---|
0 0 0 0 | Kurzfristige Beschäftigung, Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum |
1 1 1 1 | Arbeitnehmer der voll versicherungspflichtig ist, Auszubildende, Mitarbeiter im Übergangsbereich |
9 1 1 1 | Arbeitnehmer ist freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung |
0 1 1 0 | Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Dieser Beitragsgruppenschlüssel gilt auch für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige in einer daneben ausgeübten Beschäftigung. |
1 1 0 1 | Schüler |
0 1 0 0 | Studenten (mehr als geringfügig beschäftigt; Werksstudenten) |
1 0 1 1 | SV-pflichtige mit berufsständischer Versorgung |
6 5 0 0 | Minijob (Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht liegt vor) |
6 1 0 0 | Minijob mit Rentenversicherungspflicht |
3 1 1 1 | Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze |
3 3 0 1 3 3 2 1 neu ab 2022 | Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze |
3 1 0 1 | Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Arbeitnehmer verzichtet auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung) |
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Markieren Sie den Mitarbeiter und navigieren dann im rechten Fensterbereich über die "Stammdaten" zum Register "SV".
3. Im Abschnitt "SV-Berechnung" können Sie nun den Beitragsgruppenschlüssel erfassen. In unserem Beispiel zahlt der Mitarbeiter die vollen Beiträge. Die SV-Berechnung kann sich je Mitarbeiter und nach dessen Beschäftigungsverhältnis unterscheiden.
4. Anschließend klicken Sie auf "Schließen".
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte für den in Ihrem Fall zu verwendenden, fachlich korrekten Beitragsgruppenschlüssel wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.