In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer korrekt für die Lohnabrechnung in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegt werden.
Überschreitet der Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er versicherungsfrei in der Krankenversicherung.
Der Arbeitnehmer kann jetzt wählen, ob er freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben will oder ob er sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichern möchte. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer für die Überweisung der Beiträge selbst verantwortlich. Im Einverständnis mit dem Arbeitgeber kann aber auch dieser die Überweisung der Beiträge übernehmen.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur KV und PV (siehe Hinweise).
1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
3. Navigieren Sie in den "Stammdaten" zur Registerkarte "Sozialversicherung".
4. Im Bereich SV-Berechnung geben Sie nun den Beitragsgruppenschlüssel 9 1 1 1 ein.
5. Setzen Sie unterhalb der SV-Berechnung den Haken "Selbstzahler".
6. Anschließend klicken Sie auf "Schließen".
1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten" den Punkt "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
3. Navigieren Sie in den "Stammdaten" zur Registerkarte "Sozialversicherung".
4. Im Bereich SV-Berechnung geben Sie nun den Beitragsgruppenschlüssel 9 1 1 1 ein.
5. Anschließend klicken Sie auf "Schließen".
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Bei freiwilliger Versicherung besteht Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Der Zuschuss zur KV beträgt 7,3% - zzgl. der Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Der Zuschuss zur PV beträgt jeweils 1,525% von der Beitragsbemessungsgrenze.