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Fälligkeiten der Sozialversicherungsbeiträge 2025

Einleitung

Sozialversicherungsbeiträge müssen üblicherweise innerhalb eines Monats in der jeweiligen Höhe elektronisch übermittelt und dann auch beglichen werden, wobei der Fälligkeitstag auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällt. Die Höhe der Beiträge entspricht dabei voraussichtlich der Beitragsschuld.

Die Beitragsschätzung ist eine Standardleistung, die a.b.s. für Sie erbringt, diese Leistung könnte von Ihnen abbestellt worden sein. Mehr Informationen erhalten Sie unter: Kassenvorlauf / Beitragsschätzung

Bedingungen

keine

Vorgehensweise

Fälligkeiten 2025

Monat

Kassenschätzung auf Basis der Vormonatswerte*

Beitragsnachweis übermittelt bis

Fälligkeit der GSV-Beiträge

01/25

Do 23.01.2025

Mo 27.01.2025

Mi 29.01.2025

02/25

Do 20.02.2025

Mo 24.02.2025

Mi 26.02.2025

03/25

Fr 21.03.2025

Di 25.03.2025

Do 27.03.2025

04/25

Di 22.04.2025

Do 24.04.2025

Mo 28.04.2025

05/25

Mi 21.05.2025

Fr 23.05.2025

Di 27.05.2025

06/25

Fr 20.06.2025

Di 24.06.2025

Do 26.06.2025

07/25

Mi 23.07.2025

Fr 25.07.2025

Di 29.07.2025

08/25

Do 21.08.2025

Mo 25.08.2025

Mi 27.08.2025

09/25

Mo 22.09.2025

Mi 24.09.2025

Fr 26.09.2025

10/25

Mi 22.10.2025

Fr 24.10.2025

Mo 27.10.2025 *(1)

Di 28.10.2025

Do 29.10.2025 *(1)

11/25

Do 20.11.2025

Mo 24.11.2025

Mi 26.11.2025

12/25

Mi 17.12.2025

Fr 19.12.2025

Di 23.12.2025

* wird automatisch erstellt, wenn die Lohndaten nicht einen Tag vorher bei a.b.s. eingegangen sind.

*(1) Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist. Entscheidend ist der Sitz der Krankenkasse.

Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der Krankenkasse eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen. Daher haben wir die Kassenschätzung auf Basis der Vormonatswerte vordatiert, damit die Daten rechtzeitig den Krankenkassen vorliegen.

Hier finden Sie die Datei mit allen Fälligkeiten der Sozialversicherungsbeiträge, um diese in Ihrem Kalender zu importieren:

Fälligkeiten 2025.ics

Hinweise

Vereinfachungsregel

Sollte zum Fälligkeitstag die tatsächliche Höhe der Beiträge noch nicht feststehen, dürfen Sie im aktuellen Beitragsnachweis den Beitrag des Vormonats angeben. Einmalzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, sind allerdings von dieser Vereinfachungsregel ausgeschlossen. Ergibt sich im Nachhinein ein Differenzbetrag, berücksichtigt a.b.s. diesen automatisch, für Sie im nächsten Monat.

Beispiel Vereinfachungsregel

Beitrag für Februar 2.500 €
Angabe im Beitragsnachweis März 2.500 €
Tatsächlicher Beitrag März 2.700 €

Der Differenzbetrag von 200 € wird im Beitragsnachweis April berücksichtigt.

Beitragsschätzung


Sollte Ihr Beitragsnachweis am fünft letzten Bankarbeitstag nicht vorliegen, werden die Krankenkassen eine Beitragsschätzung vornehmen. Diese Beitragsschätzung bildet auch zunächst die Grundlage der Beitragsabbuchung, sofern Sie am Lastschriftverfahren (SEPA) teilnehmen. Mit Eingang Ihres Beitragsnachweises verliert die Schätzung dann ihre Gültigkeit. Wurden aufgrund der Schätzung jedoch Beiträge in zu geringer Höhe abgebucht, müssen auf den Differenzbetrag Säumniszuschläge erhoben werden.

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