Sozialversicherungsbeiträge müssen üblicherweise innerhalb eines Monats in der jeweiligen Höhe elektronisch übermittelt und dann auch beglichen werden, wobei der Fälligkeitstag auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällt. Die Höhe der Beiträge entspricht dabei voraussichtlich der Beitragsschuld.
Die Beitragsschätzung ist eine Standardleistung, die a.b.s. für Sie erbringt, diese Leistung könnte von Ihnen abbestellt worden sein. Mehr Informationen erhalten Sie unter: Kassenvorlauf / Beitragsschätzung
keine
Monat | Kassenschätzung auf Basis der Vormonatswerte* | Beitragsnachweis übermittelt bis | Fälligkeit der GSV-Beiträge |
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01/25 | Do 23.01.2025 | Mo 27.01.2025 | Mi 29.01.2025 |
02/25 | Do 20.02.2025 | Mo 24.02.2025 | Mi 26.02.2025 |
03/25 | Fr 21.03.2025 | Di 25.03.2025 | Do 27.03.2025 |
04/25 | Di 22.04.2025 | Do 24.04.2025 | Mo 28.04.2025 |
05/25 | Mi 21.05.2025 | Fr 23.05.2025 | Di 27.05.2025 |
06/25 | Fr 20.06.2025 | Di 24.06.2025 | Do 26.06.2025 |
07/25 | Mi 23.07.2025 | Fr 25.07.2025 | Di 29.07.2025 |
08/25 | Do 21.08.2025 | Mo 25.08.2025 | Mi 27.08.2025 |
09/25 | Mo 22.09.2025 | Mi 24.09.2025 | Fr 26.09.2025 |
10/25 | Mi 22.10.2025 | Fr 24.10.2025 Mo 27.10.2025 *(1) | Di 28.10.2025 Do 29.10.2025 *(1) |
11/25 | Do 20.11.2025 | Mo 24.11.2025 | Mi 26.11.2025 |
12/25 | Mi 17.12.2025 | Fr 19.12.2025 | Di 23.12.2025 |
* wird automatisch erstellt, wenn die Lohndaten nicht einen Tag vorher bei a.b.s. eingegangen sind.
*(1) Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist. Entscheidend ist der Sitz der Krankenkasse.
Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der Krankenkasse eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen. Daher haben wir die Kassenschätzung auf Basis der Vormonatswerte vordatiert, damit die Daten rechtzeitig den Krankenkassen vorliegen.
Hier finden Sie die Datei mit allen Fälligkeiten der Sozialversicherungsbeiträge, um diese in Ihrem Kalender zu importieren:
Sollte zum Fälligkeitstag die tatsächliche Höhe der Beiträge noch nicht feststehen, dürfen Sie im aktuellen Beitragsnachweis den Beitrag des Vormonats angeben. Einmalzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, sind allerdings von dieser Vereinfachungsregel ausgeschlossen. Ergibt sich im Nachhinein ein Differenzbetrag, berücksichtigt a.b.s. diesen automatisch, für Sie im nächsten Monat.
Beispiel Vereinfachungsregel
Beitrag für Februar 2.500 €
Angabe im Beitragsnachweis März 2.500 €
Tatsächlicher Beitrag März 2.700 €
Der Differenzbetrag von 200 € wird im Beitragsnachweis April berücksichtigt.
Sollte Ihr Beitragsnachweis am fünft letzten Bankarbeitstag nicht vorliegen, werden die Krankenkassen eine Beitragsschätzung vornehmen. Diese Beitragsschätzung bildet auch zunächst die Grundlage der Beitragsabbuchung, sofern Sie am Lastschriftverfahren (SEPA) teilnehmen. Mit Eingang Ihres Beitragsnachweises verliert die Schätzung dann ihre Gültigkeit. Wurden aufgrund der Schätzung jedoch Beiträge in zu geringer Höhe abgebucht, müssen auf den Differenzbetrag Säumniszuschläge erhoben werden.