Ab Oktober 2023 wird sv.net durch das neue SV-Meldeportal abgelöst

Den Sozialversicherungsmeldungen steht ein bedeutender Wandel bevor, denn das bewährte sv.net wird durch das neue SV-Meldeportal abgelöst, das zahlreiche Verbesserungen und Neuerungen mit sich bringt. In diesem Blog-Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Hintergründe für die Einführung des neuen SV-Meldeportals. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Neuregelungen eine Rolle spielen, welche neuen Funktionen das Portal bietet und welche Vorteile es für Arbeitgebende und Selbstständige mit sich bringt.

Lesezeit:

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SVMeldeportal

Warum wird sv.net durch das neue SV-Meldeportal ersetzt?

Der Hintergrund für die Einführung des neuen SV-Meldeportals gemäß § 95a SGB IV liegt in einer gesetzlichen Neuregelung. Das Ziel dieser Neuregelung ist es, den Sozialversicherungsträgern eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe für den elektronischen Datenaustausch mit Arbeitgebenden und Selbstständigen zur Verfügung zu stellen. Dadurch können Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge effizienter übermittelt werden. Ab 2024 werden die Nutzer*innen teilweise an den Kosten der neuen Ausfüllhilfe beteiligt.

 

Neue Funktion: Online-Datenspeicher für Kleinbetriebe

Besonders kleinere Betriebe haben Schwierigkeiten, den Anforderungen des vollständig elektronischen Dialogs gerecht zu werden und alle relevanten Sozialversicherungsdaten, einschließlich der Entgeltdaten, elektronisch vorzuhalten und abrufbereit zu machen. Das neue SV-Meldeportal ermöglicht es insbesondere Kleinstarbeitgebenden (bis zu 10 Arbeitnehmerinnen), ihre Daten in einem zentralen, sicheren Online-Datenspeicher zu speichern. Diese Daten können auch für elektronische Betriebsprüfungen genutzt werden. Diese Verbesserung sorgt für eine optimierte Datenlage, da Informationen nicht länger aus unsortierten und unvollständigen Papierstücken zusammengestellt werden müssen.

Der Online-Datenspeicher wird auf den Server-Systemen in den Rechenzentren der ITSG verwaltet und bewahrt die Daten der Benutzerinnen für maximal 5 Jahre auf. Die ITSG besitzt eine ISO 27001-Zertifizierung und unterzieht sich regelmäßigen Audits, um die objektive und glaubwürdige Wirksamkeit ihres Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nachzuweisen. Der GKV-Spitzenverband, der größte Gesellschafter der ITSG, überprüft und überwacht diese Zertifizierung.

Registrierung nur mit ELSTER-Zertifikat

Die Registrierung und das Login für das neue SV-Meldeportal sind gemäß den Vorgaben der Europäischen Union und des IT-Planungsrats des Bundes auf ein ELSTER-Zertifikat beschränkt. Dies ist Teil einer umfassenden Strategie zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Zugangs zur öffentlichen Verwaltung in der gesamten EU. Unternehmen sollen mit einem zugelassenen Authentisierungsmedium, wie der ELSTER-ID, auf die wichtigsten Geschäftsprozesse zugreifen können.

Die Entscheidung, die ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto für die Registrierung und das Login zu nutzen, gewährleistet einen einheitlichen und sicheren Zugang zum SV-Meldeportal. Ab Sommer 2023 werden Arbeitgebende und Selbstständige ausschließlich mit einem ELSTER-Zertifikat Zugang zum Portal haben.

Diese Maßnahme bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine erhöhte Sicherheit bei der Übermittlung sensibler Daten sowie eine effiziente Verwaltung und Nutzung des Portals. Durch die Verwendung eines etablierten Authentisierungssystems wird auch die Interoperabilität mit anderen digitalen Verwaltungsdiensten verbessert.

Die Registrierung mit einem ELSTER-Zertifikat stellt sicher, dass Arbeitgebende und Selbstständige reibungslos auf das neue SV-Meldeportal zugreifen können, um ihre Sozialversicherungsmeldungen effizient und rechtzeitig abzugeben.

Neues Design und benutzerfreundliche Oberfläche

Die Benutzerschnittstelle des neuen SV-Meldeportals wird barrierefrei nach BITV 2.0 gestaltet und auf Mehrsprachigkeit vorbereitet sein. Das Design wird optimiert, um eine reibungslose Bedienung auf verschiedenen Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones zu ermöglichen und sich automatisch an die Auflösung des genutzten Geräts anzupassen.

Fahrplan zur Umstellung

Im Frühjahr 2023 werden die Einrichtungsarbeiten für das neue SV-Meldeportal abgeschlossen, gefolgt von einer umfassenden Qualitätssicherung. Anschließend werden detaillierte Unterstützungsangebote für den Umstieg, wie z.B. Online-Schulungen für Arbeitgebende und Selbstständige, zur Verfügung gestellt. Ab dem 01.07.2023 starten die ersten Pilot-Anwenderinnen mit dem Produktionsbetrieb des neuen SV-Meldeportals. Danach wird das neue Portal für alle Benutzerinnen freigegeben. Gleichzeitig steht sv.net allen Benutzer*innen bis zum 31.12.2023 mit vollem Leistungsumfang zur Verfügung. Diese schrittweise Umstellung gewährleistet eine reibungslose und effiziente Transition für alle Beteiligten.

Mit der Einführung des neuen SV-Meldeportals steht den Arbeitgebenden und Selbstständigen eine modernisierte und benutzerfreundlichere Plattform für Sozialversicherungsmeldungen zur Verfügung. Die Neuerungen wie der Online-Datenspeicher für Kleinbetriebe, die ELSTER-Zertifikatsregistrierung und das verbesserte Design werden den Prozess der Datenübermittlung erleichtern und optimieren. Durch diese Fortschritte wird eine effizientere Kommunikation zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Unternehmen ermöglicht, was zu einem reibungslosen und transparenten Ablauf führt.

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