Erhöhung des Verpflegungsmehraufwands für Dienstreisen:
Arbeitnehmer, die sich außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte auf Dienstreisen befinden, können ab dem Jahr 2024 voraussichtlich höhere Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand beanspruchen. Die folgenden Beträge gelten pro Kalendertag:
Dauer der Abwesenheit | Bis 2023 | Ab 2024 |
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> 8 Stunden | 14 Euro | 15 Euro |
24 Stunden | 28 Euro | 30 Euro |
An-/Abreisetag | 14 Euro | 15 Euro |
Zusätzlich können für Mahlzeiten künftig 6 Euro pro Frühstück und 12 Euro pro Mittag- und Abendessen geltend gemacht werden.
Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen:
Bisher konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern und deren Begleitpersonen steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen bis zu 110 Euro pro Jahr (inklusive Umsatzsteuer) gewähren. Ab 2024 wird dieser Betrag auf 150 Euro jährlich angehoben, und zwar für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen.
Pauschale Besteuerung von Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung:
Bislang war die pauschale Besteuerung von Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung an einen steuerlichen Durchschnittsbetrag von maximal 100 Euro pro Jahr (ohne Versicherungssteuer) gebunden. Künftig gilt der Pauschsteuersatz unabhängig von der Höhe des steuerlichen Durchschnittsbetrags.
Streichung der Fünftelregelung:
Die bisherige Verpflichtung für Arbeitgeber, sonstige Bezüge wie Abfindungen nach der komplexen Fünftelregelung abzurechnen, wird aufgehoben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bürokratie zu reduzieren. Betroffene Arbeitnehmer haben nun die Möglichkeit, eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückzufordern.
Stand: 25.01.2024